Sie möchten zur Erforschung, Bewahrung oder Vermittlung des deutschen Kulturerbes im östlichen Europa beitragen? Die BKM fördert u.a. Forschungsvorhaben, Tagungen, Publikationen, Theater-, Film- oder Ausstellungsproduktionen. Es werden außerdem Projekte zur Förderung des kulturellen Austauschs sowie Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung von deutschen Kulturdenkmalen und Archiven in den ehemaligen Ostprovinzen des Deutschen Reiches und den historischen Siedlungsgebieten der Deutschen im östlichen Europa unterstützt.
Text
Die allgemeine Projektförderung der BKM nach § 96 Bundesvertriebenengesetz zielt auf die Förderung wissenschaftlicher Vorhaben sowie auf Projekte der kulturellen Vermittlung und des Kulturguterhalts ab, die sich auf die Zeitspanne vom Mittelalter bis in die Gegenwart beziehen können.
Die Antragsteller müssen juristische Personen (z.B. Vereine, Stiftungen, Universitäten) mit Sitz in Deutschland sein. Eine Antragstellung ist ganzjährig möglich.

Siehe auch