Ausweis von Max Klaymann

Ausweis Nr. 11 des Reichsausschusses jüdischer Sportverbände
Der hier vorliegende Ausweis, der Max Klaymann als Mitglied des Reichsausschusses jüdischer Sportverbände ausweist, ist ein Dokument der Ausgrenzung und Entrechtung jüdischer Sportler:innen. Dieses zeigt zugleich, dass innerhalb dieser prekären Situation rassistischer Diskriminierung in bestimmten Phasen der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland rechtliche Grundlagen für zumindest eingeschränkte sportliche Betätigung in jüdischen Sportinstitutionen möglich war. Der Ausweis verdeutlicht zudem, dass diese diskriminierenden rechtlichen Rahmenbedingungen im Alltag der jüdischen Sportlerinnen und Sportler stets präsent waren.

Transkriptionen

Transkription (Deutsch)

AUSWEIS
Nr. 11
des Reichsausschusses jüdischer
Sportverbände
|2|
Vorname:
Max
Zuname:
{Kl}aymann {Kl}aymann Max Klaymann, geboren am 17.03.1903 in Ostrowiec (Kongresspolen). Wohnhaft in Köln seit Ende der 1920er Jahre und als Schneidermeister im eigenen Geschäft tätig. Verheiratet mit der Kölnerin Anne Berber, das Paar hatte zwei gemeinsame Kinder (Alfred *1932 und Marion *1939). Der Familie gelang 1938 die Flucht nach Uruguay, 1940 zogen sie nach Argentinien. 1964 kehrten sie nach Köln zurück und 1966 gehörte Max Klaymann wieder zu den ersten Mitgliedern des offiziell erst 1967 erneut gegründeten Makkabi.
Geb.:
[Fotografie; eingeheftete Fotografie (Porträtaufnahme schwarz-weiß) von Max Klaymann]
17.3.o3
Anschrift:
Köln a. Rh.
  
Hohenstaufenring 3o
 
Verein: I. B. C. Maccabi
DEUTSCHER MAKKABIKREIS E.V. 
 
Verband:
{Klaymann}{Klaymann}
Unterschrift
 des Ausweis-Inhabersdes Vereinsleiters
Reichsausschuß
Jüdischer Sportverbände
{###}{###}
 
​|3|
Der Reichssportführer Der Reichssportführer Hans von Tschammer und Osten (1887–1943) war von 1933 bis 1943 Reichssportführer. Er war bereits seit 1929 Mitglied der NSDAP und der SA, zudem Rittergutsbesitzer und in verschiedenen Adelsgremien organisiert. Am ersten Weltkrieg nahm er als Offizier teil. Er initiierte den DFB-Pokalwettbewerb, der früher als Tschammerpokal bekannt war.
Bln.-Charl., den 28.9.34.
Tgb. Nr. 8017
Hardenbergstr. 42-43
Im Verfolg meines Schreibens vom 14.ds.Mts. bestätige ich hiermit den Reichsausschuß jüdischer Sportverbände, dem der Deutsche Makkabikreis e.V. und der Sportbund des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten angehören, als alleinige Vertretung des jüdischen Sports in Deutschland.
Alle Verhandlungen über den jüdischen Sport in Deutschland werde ich nur mit dieser Organisation führen.
i.V. gez. Breitmeyer Breitmeyer Arno Breitmeyer (1903–1945) war ein deutscher Sportler und Sportjournalist, der 1932 der NSDAP beitrat, und ab 1933 die Sportredaktion des Völkischen Beobachters leitete, sowie als stellvertretender Reichssportführer tätig war. Nach dem Tod des Reichssportführers von Tschammer und Osten wurde er 1943 zum kommissarischen Reichssportführer ernannt. Er nahm als Soldat, später als Hauptmann, aktiv am Zweiten Weltkrieg in Frankreich, Polen und in der Sowjetunion teil.
Auszug aus den Richtlinien des Reichssportsführers 
Der Reichssportführer
Bln. Charl., den 18.7.34.
Zu Tgb. 5534/34/ lÜ / Ms.
Hardenbergstr. 42-43
R i c h t l i n i e n  f ü r  d e n  S p o r t b e t r i e b  v o n  J u d e n  u n d  s o n s t i g e n  N i c h t a r i e r n.
In Zusammenfassung der bisher ergangenen Vorschriften und Einzelanordnungen über die Behandlung von Juden und sonstigen Nichtariern im Sport gelten zur Beseitigung wiederholt aufgetretener Zweifel künftig folgende Richtlinien:
  1. Die Bildung und Betätigung jüdischer usw. Sportvereine ist zulässig, wenn nicht im |4|Einzelfalle ein polizeiliches Verbot wegen staatsfeindlicher Betätigung erforderlich sein sollte.
  2. Die Vereine müssen ferner einer von mir anzuerkennenden Arbeitsgemeinschaft angeschlossen sein. Die gleichzeitige Zugehörigkeit der Vereine zu genehmigten weltanschaulichen Verbänden des Judentums wird hierdurch nicht berührt.
  3. Es bestehen keine Bedenken dagegen, daß die Vereine des Reichsbundes für Leibesübungen, Trainings- und Gesellschaftsspiele sowie sonstige Wettkämpfe gegen die oben bezeichneten Vereine austragen.
  4. Der Benutzung öffentlicher und privater Übungs- und Kampfstätten (wie z.B. Turnhallen, Sportplätze, Schwimmbäder usw.) steht nichts im Wege, sofern die Anlagen von den Schulen, den Sportvereinen des Reichsausschusses für Leibesübungen und den nationalen Verbänden nicht benötigt werden.
Diese Richtlinien treten mit ihrer Bekanntgabe in Kraft. Die in gleichem Zusammenhang früher ergangenen Rundschreiben werden damit hinfällig.
Berthold Levy Berthold Levy Das Verlags- und Druckereiwesen von Berthold Levy bestand um 1900 bis 1939 [1939 wurde es (zwangsweise) erloschen] in Berlin auf der Rungestr. 18. , Berlin C 2
Die Editionsrichtlinien finden Sie hier.

Kommentar

Bereits im Frühjahr 1933 begann die Mehrheit der sportlichen Institutionen in Deutschland, jüdische Sportler:innen auszuschließen und die Sportvereine freiwillig auf nationalsozialistische Linie zu bringen. Mit der Übernahme des Führerprinzips verabschiedeten sich die Sportler:innen in atemberaubender Geschwindigkeit von ihren demokratischen Traditionen. Die Ausgrenzung von jüdischen Vereinsmitgliedern war das erste und sichtbarste Zeichen der Entrechtung jüdischer Deutscher und diese Diskriminierung ging von den Vereinen selbst aus. Druck von oben war nicht notwendig, im Gegenteil versuchte der Reichssportführer noch 1934 etwa die Funktionäre der Deutschen Turnerschaft bei der antisemitischen Ausgrenzung langjähriger Vereinsmitglieder zu bremsen.1
Der hier vorliegende Ausweis gehörte dem Mitglied des „I.B.C. (Jüdischer Boxclub) Maccabi“ Max Klaymann, der am 17.03.1903 in Ostrowiec im russisch regierten Kongresspolen geboren wurde und sich Ende der 1920er Jahre in Köln niederließ. Als Schneidermeister betrieb er ein eigenes Geschäft am Hohenstaufenring 30. Er heiratete die Kölnerin Anne Berber, mit der er 1932 einen Sohn namens Alfred und 1939 eine Tochter namens Marion bekam. 1938 gelang der Familie die Flucht nach Urugay, 1940 zogen die Klaymanns nach Argentinien. 1964 kehrte Max mit seiner Frau Anna und seinem Sohn Alfred nach Köln zurück und trat bereits 1966 wieder dem offiziell erst 1967 erneut gegründeten „Makkabi“ bei. Hier erhielt er den Ausweis mit der Nr. 7, er war also auch hier ein Mitglied der allerersten Stunde.2 Beide Ausweise, sowohl das Dokument aus der NS-Zeit, als auch das aus den 1960ern Jahren, wurden von seinem Sohn in Köln bei seinen persönlichen Papieren aufbewahrt, d.h. das Dokument, das die Zugehörigkeit zum „Maccabi“ in den 1930ern bestätigt, hat die Familie bei der Flucht nach Südamerika und auf dem Weg wieder zurück begleitet. Dieser Umgang mit den Papieren verweist auf die Wichtigkeit, welche die Mitgliedschaft im „Maccabi“ für Max Klaymann hatte. 
Der Reichsausschuss jüdischer Sportverbände gab diese Ausweise an die Mitglieder der jüdischen Verbände aus. Diese Institution war erst am 28.09.1934 als „alleinige Vertretung des jüdischen Sports in Deutschland“ zugelassen worden.3 Auf diese Zulassung bezieht sich der Ausweis mit einem Zitat aus dem entsprechenden Dokument. Dem Reichsausschuss gehörten der Deutsche Makkabikreis e.V. und der Sportbund des Reichsbunds jüdischer Frontsoldaten (Der Schild) an. Auf die beiden genannten Verbände war die Teilnahme von Jüdinnen und Juden am organisierten Sport nun beschränkt, weil die allermeisten Vereine ihre jüdischen Mitglieder freiwillig und proaktiv ausgeschlossen hatten. Deshalb hatten Makkabi und Schild ab 1933 starken Zulauf. Viele jüdische Athlet:innen waren zwar bitter enttäuscht, aus ihren bisherigen Vereinen und ihrem sozialen Umfeld ausgeschlossen worden zu sein. Trotzdem entschieden sie sich meist pragmatisch dafür, weiterhin Sport zu treiben. Deshalb wechselten sie in die Vereine, die Jüdinnen und Juden noch offenstanden. Max Klaymanns Ausweis trägt die Nr. 11, das deutet darauf hin, dass es sich auch bei diesem Ausweis um ein relativ frühes Exemplar handelt.
Mit diesem Ausweis besaß Max Klaymann einen Beleg für die Reglementierung des jüdischen Sports durch die Institutionen des nationalsozialistischen Sports. Der Ausweis gab in Auszügen die „Richtlinien für den Sportbetrieb von Juden und sonstigen Nichtariern“4 wieder, welche die Grundlage dafür darstellten, dass Jüdinnen und Juden überhaupt in organisierter Form Sport treiben durften. 
Die rechtliche Situation, die auf dem Ausweis festgehalten wird, ist eine Momentaufnahme in dem dynamischen Prozess der Ausgrenzung von Jüdinnen und Juden aus dem sozialen Leben in Deutschland und besonders aus dem Sport, der zumindest in den ersten Monaten und Jahren der Nazi-Diktatur durchaus von einem Auf und Ab gekennzeichnet war. Als Reaktion auf die freiwillige Selbstgleichschaltung der übergroßen Mehrheit der Sportvereine und -Verbände und den Eifer, mit dem diese ihre jüdische Mitglieder vor die Tür setzten, wies der Reichssportführer Hans von Tschammer und Osten Hans von Tschammer und Osten Hans von Tschammer und Osten (1887–1943) war von 1933 bis 1943 Reichssportführer. Er war bereits seit 1929 Mitglied der NSDAP und der SA, zudem Rittergutsbesitzer und in verschiedenen Adelsgremien organisiert. Am ersten Weltkrieg nahm er als Offizier teil. Er initiierte den DFB-Pokalwettbewerb, der früher als Tschammerpokal bekannt war. mehrfach sogar darauf hin, dass „die Aufnahme von Juden den Vereinen freisteht.“5
 
Allerdings bremste von Tschammer und Osten nicht aufgrund inhaltlicher oder moralischer Zweifel am antisemitischen Kurs des Nationalsozialismus. Er und auch sein Stellvertreter Arno Breitmeyer Arno Breitmeyer Arno Breitmeyer (1903–1945) war ein deutscher Sportler und Sportjournalist, der 1932 der NSDAP beitrat, und ab 1933 die Sportredaktion des Völkischen Beobachters leitete, sowie als stellvertretender Reichssportführer tätig war. Nach dem Tod des Reichssportführers von Tschammer und Osten wurde er 1943 zum kommissarischen Reichssportführer ernannt. Er nahm als Soldat, später als Hauptmann, aktiv am Zweiten Weltkrieg in Frankreich, Polen und in der Sowjetunion teil. , der einige der hier diskutierten Dokumente in Vertretung unterschrieb, waren überzeugte Nationalsozialisten, die bereits vor 1933 in die NSDAP eingetreten waren. Breitmeyer war sogar der Literatur zufolge „wegen seines scharfen antisemitischen Kurses berüchtigt“.6
Der Aufruf zur Mäßigung gründete sich vielmehr auf den politischen Willen, die Olympischen Spiele in Berlin 1936 zu einem Aushängeschild des neuen Deutschlands zu machen. Gegen diese Spiele formierte sich in den USA und auch in einigen europäischen Ländern eine Boykottbewegung, nicht zuletzt aufgrund des offenkundigen und teils gewaltsamen Antisemitismus in Deutschland. Angesichts dieser Proteste traf sich das Internationale Olympische Komitee (IOC) mit der deutschen Reichsregierung in Wien und ließ sich bescheinigen, dass „alle olympischen Vorschriften auf das genaueste beachtet“ und Jüdinnen und Juden nicht „aus der deutschen Mannschaft für die IX. Olympischen Spiele“ ausgeschlossen werden.7 Deshalb bemühten sich die Reichssportführung und das Reichsinnenministerium, Jüdinnen und Juden nicht offiziell an sportlicher Betätigung zu hindern. Auch wenn die nicht-jüdischen Vereine ihre jüdischen Mitglieder wohl nicht im großen Stil wieder aufnahmen, erließ der Reichssportführer Richtlinien, die es den Mitgliedern der jüdischen Sportverbände ermöglichten, Sport zu treiben. Es ist deshalb wohl kein Zufall, dass diese „Richtlinien für den Sportbetrieb von Juden und sonstigen Nichtariern“8 kurz vor der Reise des IOC Präsidenten Avery Brundage Avery Brundage Avery Brundage (1887–1975) war u.a. Sportler und Funktionär in den USA. Er war von 1952 bis 1972 Präsident des IOC und seit 1928 Vorsitzender der American Olympic Association. In den Jahren vor den Olympischen Spielen 1936 führte er die Anti-Boykott-Bewegung an. Er war für seine antisemitischen Aussagen berüchtigt. nach Deutschland erlassen wurden, eben um den Boykottforderungen, die in den USA laut geworden waren, den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Auch wenn diese Richtlinien letztlich nur eingeschränkte Rechte dokumentierten und deshalb eher ein Ausdruck der sportlichen und sozialen Ausgrenzung waren, so gewährten sie doch, wenn auch für kurze Zeit, eine gewisse Rechtssicherheit als Grundlage für die Ausübung sportlicher Tätigkeiten. Deshalb berief sich der Reichsausschuss auf diese Richtlinien sogar in den Ausweisen seiner Mitglieder und druckte sie als Grundlage und Legitimation sportlicher Praxis in diesem Alltagsdokument ab.

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