Satzung
Satzung der Jüdischen Turnerschaft
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Quellenangabe:
Anonymus: Satzung der jüdischen Turnerschaft. (1909). Zitiert nach: Copernico. Geschichte und kulturelles Erbe im östlichen Europa. URL: https://www.copernico.eu/de/link/6555f52e23f185.53348682 (14-01-2026)
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Bei der vorliegenden Quelle handelt es sich um die abgeänderte Satzung der Jüdischen Turnerschaft vom 31. Mai 1909, die in ihrer ursprünglichen Form auf dem II. Jüdischen Turntag im Jahr 1905 beschlossen wurde.
Transkriptionen
Transkription (Deutsch)
Satzung der jüdischen Turnerschaft
(beschlossen auf dem II. Jüdischen Turntag zu Berlin am 23. IV. 1905 [vgl. No. 5/6 der Jüdischen Turnzeitung]; abgeändert auf dem IV. Jüdischen Turntag zu Berlin am 31. V. 1909).
◊◊◊
§ 1.
Umfang.
Umfang.
Die Jüdische Turnerschaft umfaßt alle jüdischen Turnvereine, die nach Annahme der nachfolgenden Satzungen in den Verband aufgenommen worden sind.
§ 2.
Zweck.
Zweck.
Die Jüdische Turnerschaft bezweckt die Pflege des Turnens als Mittel zur Hebung des jüdischen Stammes im Sinne der national-jüdischen Idee. Unter National-Judentum verstehen wir das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit aller Juden auf dem Grund gemeinsamer Abstammung und Geschichte, sowie den Willen, die jüdische Stammesgemeinschaft auf dieser Grundlage zu erhalten. Der Verband verfolgt keine politischen Zwecke.
§ 3.
Organe.
Organe.
Organe der jüdischen Turnerschaft sind:
- der jüdische Turntag,
- die Obmannschaft,
- der Ausschuß.
§ 4.
Turntag.
Turntag.
Der Jüdische Turntag wird aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern gebildet:
a) aus den Mitgliedern des Ausschusses,
b) aus den Mitgliedern der Obmannschaft,
c) aus den gewählten Vertretern der Verbandsvereine.
a) aus den Mitgliedern des Ausschusses,
b) aus den Mitgliedern der Obmannschaft,
c) aus den gewählten Vertretern der Verbandsvereine.
§ 5.
Jeder Verbandsverein wählt für je 50 im Vereine wahlberechtigte Mitglieder je einen Vertreter und einen Ersatzmann, im ganzen höchstens 5 Vertreter und ebensoviele Ersatzmänner. Vereine mit weniger als 50 Mitgliedern wählen einen Vertreter und einen Ersatzmann. Für einen, die Zahl von 50 resp. Ein Vielfaches dieser Zahl übersteigenden Rest von mehr als 25 wahlberechtigten Mitgliedern wählt der Verein einen weiteren Vertreter und Ersatzmann. Das Mandat des Vertreters geht in Fällen der Verhinderung desselben auf den Ersatzmann über. Eine weitere Uebertragung ist nur mit Zustimmung des Vereins resp. In dringenden Fällen des Vereinsvorsitzenden (Obmannes) zulässig. Die gewählten Vertreter und Ersatzmänner sind von den Einzelvereinen dem Ausschusse spätestens 14 Tage vor Abhaltung eines Turntages mitzuteilen. Den Gewählten sind Legitimationen vom Ausschusse im Wegedes betreffenden Verbandsvereins spätestens acht Tage vor dem Turntage zuzustellen. Jeder Vertreter resp. Ersatzmann kann mehrere Mandate desselben Vereines oder verschiedener Vereine auf sich vereinigen und hat am Turntage so viel Stimmen, als ihm Mandate übertragen wurden, höchstens jedoch drei.
Ist ein Ausschußmitglied gleichzeitig Vertreter, dann stehen ihm ausschließlich die ihm in seiner Eigenschaft als Vertreter übertragenen Stimmen zu, ohne daß die ihm als Ausschußmitglied gebührende Stimme hinzugerechnet wird. Die Stimmen der sonstigen Mitglieder der Obmannschaft werden am Turntage in die den Einzelvereinen, denen sie angehören, zukommende Stimmenzahl eingerechnet.
Wählbar als Vertreter oder Ersatzmann ist, wer in einem Verbandsverein aktiv und passiv wahlberechtigt ist.
Ist ein Ausschußmitglied gleichzeitig Vertreter, dann stehen ihm ausschließlich die ihm in seiner Eigenschaft als Vertreter übertragenen Stimmen zu, ohne daß die ihm als Ausschußmitglied gebührende Stimme hinzugerechnet wird. Die Stimmen der sonstigen Mitglieder der Obmannschaft werden am Turntage in die den Einzelvereinen, denen sie angehören, zukommende Stimmenzahl eingerechnet.
Wählbar als Vertreter oder Ersatzmann ist, wer in einem Verbandsverein aktiv und passiv wahlberechtigt ist.
§ 6.
Der ordentliche Jüdische Turntag wird spätestens alle drei Jahre vom Ausschusse im Einvernehmen mit der Obmannschaft einberufen. Die Einberufung hat sechs Wochen vor dem Termin des Turntages unter Mitteilung einer provisorischen Tagesordnung zu erfolgen. Anträge zum Turntage sind spätestens 14 Tage vor demselben beim Ausschusse einzubringen, welcher sonach spätestens acht Tage vor dem Turntage die definitive Tagesordnung allen Verbandsvereinen direkt und durch die Verbandszeitung bekannt zu geben hat. Dringlichkeitsanträge können mit Zweidrittel-Mehrheit zur Verhandlung am Turntage zugelassen werden. Mit dem ordentlichen Jüdischen Turntag ist in der Regel eine gemeinschaftliche öffentliche turnerische Veranstaltung verbunden.
§ 7.
Außerordentliche Turntage muß der Ausschuß gemäß Beschluß der Obmannschaft einberufen.
§ 8.
Den Wirkungskreis des Turntages bilden:
- Prüfung der Mandate der Teilnehmer am Turntage,
- Rechenschaftsbericht und Entlastung des Ausschusses,
- Rechenschaftsbericht der Obmannschaft,
- Beratung und Beschlußfassung über sämtliche Angelegenheiten der Jüdischen Turnerschaft, soweit sie nicht in die Kompetenz der Obmannschaft resp. des Ausschusses fallen,
- Entscheidung über Berufungen gegen Beschlüsse oder Entscheidungen der Obmannschaft in zweiter und des Ausschusses in dritter Instanz,
- Aenderungen der Stazungen und Auflösung der Jüdischen Turnerschaft,
- Wahl des Ausschusses und der Revisoren,
- Bestimmung des Ortes des nächsten ordentlichen Turntages.
§ 9.
Der Turntag wählt seinen Vorsitzenden, zwei Stellvertreter und zwei Schriftführer aus seiner Mitte für die Dauer des Turntages. Der Turntag beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Zur Aenderung der Verbandssatzungen ist Zweidrittel-, zur Auflösung der Jüdischen Turnerschaft Dreiviertel-Majorität erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
§ 10.
Obmannschaft.
Obmannschaft.
Die Obmannschaft besteht aus:
- Den Obmännern (Vorsitzenden) sämtlicher Verbandsvereine resp. deren Stellvertretern,
- den Mitgliedern des Ausschusses.
Eine Uebertragung des Mandates ist nicht zulässig. Die Obmannschaft tritt alljährlich wenigstens einmal an einem von ihr zu bestimmenden Orte zusammen und wird vom Ausschuß einberufen. Auf Verlangen von mindestens der Hälfte der Mitglieder ist die Obmannschaft durch den Ausschuß binnen sechs Wochen einzuberufen.
Die Obmannschaft wählt ihren jeweiligen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter aus der Mitte ihrer Mitglieder für die Dauer bis zum nächsten ordentlichen Turntage. Die Geschäftsführung der Obmannschaft besorgt der Ausschuß. Den Tagungen der Obmannschaft können auch andere Mitglieder von Verbandsvereinen, jedoch nur mit beratender Stimme, zugezogen werden.
Die Obmannschaft wählt ihren jeweiligen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter aus der Mitte ihrer Mitglieder für die Dauer bis zum nächsten ordentlichen Turntage. Die Geschäftsführung der Obmannschaft besorgt der Ausschuß. Den Tagungen der Obmannschaft können auch andere Mitglieder von Verbandsvereinen, jedoch nur mit beratender Stimme, zugezogen werden.
§ 11.
Den Wirkungskreis der Obmannschaft bilden:
- Herstellung und Erhaltung der Verbindung zwischen dem Ausschuß und den Verbandsvereinen,
- Ausarbeitung eines Arbeitsplanes,
- Entgegennahme der Berichte des Ausschusses,
- Beschlußfassung hinsichtlich der Einberufung der ordentlichen Turntage,
- Entscheidung über Beschwerden gegen den Ausschuß resp. gegen Beschlüsse und Entscheidungen desselben (zweite Instanz).
§ 12.
Wenn die Obmannschaft sich konstituiert und ihren Vorsitzenden nebst Stellvertreter gewählt hat, kann die Entscheidung über einzelne positive, eine mündliche Verhandlung nicht erfordernde Anträge auch auf schriftlichem Wege durch den Vorsitzenden eingeholt werden, wobei Mitglieder der Obmannschaft, welche binnen mindestens acht Tagen nicht eine ablehnende Erklärung abgeben, als Zustimmend angenommen werden. Wird die Entscheidung auf schriftlichen Wege von mindestens fünf Mitgliedern abgelehnt, so muss die Entscheidung der nächsten Tagung der Obmannschaft überlassen bleiben.
§ 13.
Ausschuss.
Ausschuss.
Der Ausschuß ist das ausführende Organ des Turntages und der Obmannschaft. Hinsichtlich der ihm zugewiesenen Befugnisse besitzt er ein selbstständiges Beschluß- und Verfügungsrecht. Er besteht aus
- einem Vorsitzenden,
- einem Schriftführer, der zugleich Stellvertreter des Vorsitzenden ist,
- einem Kassenführer,
- einem Turnwart,
- einem Beisitzer,
Sämtliche Mitglieder des Ausschusses müssen wahlberechtigte Mitglieder von Verbandsvereinen sein und sind mit der bestimmten Funktion vom Turntage zu wählen. Etwa notwendige Ersatzwahlen werden von der Obmannschaft vorgenommen. Der Ausschuß hat der Obmannschaft alle Beschlüsse bekannt zu geben und die nichtvertraulichen in der Verbandszeitung zu veröffentlichen.
§ 14.
- Den Wirkungskreis des Ausschusses bilden:
- Die Vertretung der Jüdischen Turnerschaft nach außen,
die Vorbereitung der Turntage im Einvernehmen resp. nach den Beschlüssen der Obmannschaft (§ 114) und die Ausführung der Turntage, - die Geschäftsführung der Obmannschaft und der Bericht an dieselbe,
- die Verwaltung der Kasse der Jüdischen Turnerschaft,
- Aufnahme und Ausschluß von Verbandsvereinen,
- Führung der Verbandsstatistik,
- Herausgabe der Verbandszeitung,
- Wahl der Redaktionskommission und sonstiger Kommissionen.
§ 15.
Verbandszeitung.
Verbandszeitung.
Verbandszeitung der Jüdischen Turnerschaft ist die Jüdische Turnzeitung. Sie wird allen Verbandsvereinen entsprechend der Zahl der beim Verbande angemeldeten Mitglieder kostenfrei zugestellt.
§ 16.
Verbandsbeiträge.
Verbandsbeiträge.
Zur Bestreitung der Kosten des Verbandes haben die Verbandsvereine für jedes ordentliche Mitglied einen jährlichen Beitrag von 2,70 Mk. in vierteljährlichen, spätestens in den 14 Tagen jedes Kalendervierteljahres in voraus zahlbaren Raten zu entrichten. Einzelnen Vereinen kann vom Ausschuß unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse eine entsprechende Ermäßigung, Stundung oder ein Erlaß der Verbandsbeiträge zugebilligt werden.
Die Beiträge sind von den Verbandsvereinen einzuziehen und an den Verbandskassenführer einzusenden. Vereine, die länger als ein Jahr mit den Beiträgen im Rückstande sind, können vom Ausschusse aus dem Verbande ausgeschlossen werden.
Spender von jährlich 20 Mk. Erwerben die außerordentliche Mitgliedschaft des Verbandes. Die außerordentlichen Mitglieder erhalten die Publikation des Verbandes unentgeltlich zugestellt, haben jedoch kein aktives und passives Wahlrecht.
Spender von mindestens 50 Mk. heißen „Förderer der Jüdischen Turnerschaft“.
Die Beiträge sind von den Verbandsvereinen einzuziehen und an den Verbandskassenführer einzusenden. Vereine, die länger als ein Jahr mit den Beiträgen im Rückstande sind, können vom Ausschusse aus dem Verbande ausgeschlossen werden.
Spender von jährlich 20 Mk. Erwerben die außerordentliche Mitgliedschaft des Verbandes. Die außerordentlichen Mitglieder erhalten die Publikation des Verbandes unentgeltlich zugestellt, haben jedoch kein aktives und passives Wahlrecht.
Spender von mindestens 50 Mk. heißen „Förderer der Jüdischen Turnerschaft“.
§ 17.
Vermögen bei Auflösung
Vermögen bei Auflösung
Bei Auflösung der Jüdischen Turnerschaft etwa vorhandenes Verbandsvermögen fällt dem „Jüdischen Nationalfond“ zu.
Kommentar
von Niklas Jasper1
Die Satzung der Jüdischen Turnerschaft, die erstmals 1905 verabschiedet und 1909 abgeändert wurde, reflektiert die ideologischen und organisatorischen Prinzipien des Vereins. In § 2 wird der Zweck des Vereins definiert: die Förderung der körperlichen Ertüchtigung im Sinne der ‚national-jüdischen Idee‘.2 Diese Idee betont das Bewusstsein einer gemeinsamen jüdischen Abstammung und Geschichte, wobei der Turnsport als Mittel zur Stärkung der jüdischen Gemeinschaft dient. Die Satzung betont jedoch auch, dass der Verband „keine politischen Zwecke“ verfolgt, obwohl die Verankerung einer national-jüdischen Identität durchaus politische Implikationen hat. Organisatorisch ist der Verband durch mehrere Gremien strukturiert: den Turntag, die Obmannschaft und den Ausschuss. Diese demokratisch gewählten Organe sorgen für die Mitbestimmung der Mitglieder und eine klare interne Verwaltungsstruktur. Der Turntag, der aus gewählten Vertretern der angeschlossenen Vereine besteht, ist das zentrale Entscheidungsorgan des Verbandes. Neben der turnerischen Erziehung spielte auch die „Jüdische Turnzeitung“ eine bedeutende Rolle, die als offizielles Medium der Turnerschaft diente.3
In § 2 der Satzung der Jüdischen Turnerschaft wird als Zweck des Vereins die Förderung des Turnens „im Sinne der national-jüdischen Idee“4 formuliert. Dieser Begriff bezieht sich auf das in der Quelle genannte Nationalbewusstsein, das die jüdische Gemeinschaft auf der Grundlage gemeinsamer Abstammung und Geschichte vereint. Die Betonung der ‚national-jüdischen Idee‘ verweist auf die enge Verbindung des Vereins mit der zeitgenössischen zionistischen Bewegung, die im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert immer mehr an Bedeutung gewann. Der Begriff „Zionismus“ wird aber bewusst vermieden, um neben einer dem Zionismus gegenüber aufgeschlossenen Klientel auch Anhänger einer gemäßigteren jüdisch-nationalen Ausrichtung anzusprechen.5 Besonders beim Zweiten Turntag in Berlin wurde die Verbindung zwischen dem zionistischen Gedanken und der Turnbewegung diskutiert. Jalowitz, ein wichtiger Vertreter der Turnbewegung, betonte demnach, dass die jüdisch-nationale Idee sowohl im Zionismus als auch in der Turnbewegung die gemeinsame Grundlage bilde. Zwar waren ihre spezifischen Ziele nicht vollständig deckungsgleich, doch diese nationale Grundlage ermöglichte eine Zusammenarbeit zwischen beiden Bewegungen. Das Bewusstsein von gemeinsamer jüdischer Zugehörigkeit diente dabei als Bindeglied.6
Der Verweis auf die unpolitische Haltung der Jüdischen Turnerschaft scheint angesichts dieser Förderung der ‚national-jüdischen Idee‘ widersprüchlich. Diese Aussage lässt sich jedoch vor dem Hintergrund der damaligen politischen und gesellschaftlichen Lage in Deutschland interpretieren. Die jüdische Gemeinschaft stand unter Druck, sich politisch neutral zu positionieren, um Konflikte (insbesondere in der Anhängerschaft) zu vermeiden. In diesem Sinne kann die Erklärung, dass der Verein unpolitisch sei, durchaus als pragmatische Schutzmaßnahme verstanden werden. Zugleich zeigt die Zusammenarbeit der Jüdischen Turnerschaft mit zionistischen Akteuren, dass der Verein trotz dieses Bekenntnisses zur unpolitischen Ausrichtung politisch aktiv war. So wurde beispielsweise bei zionistischen Kongressen ab 1903 regelmäßig ein Schauturnen durchgeführt, das eine symbolische Verbindung zwischen der physischen Ertüchtigung und der nationalen Erneuerung des jüdischen Volkes herstellte und damit das Turnen deutlich als zionistische Aktivität markierte.7 Dieses enge Verhältnis zwischen den Turnern und zionistischer Bewegung8 fand ihren Ausdruck auch bei Reden führender Zionisten wie Max Bodenheimer, der 1903 betonte, dass solche Turnvorführungen oft mehr bewirkten als „hundert Reden“9. Diese Inszenierungen machten die enge Beziehung zwischen der Stärkung des jüdischen Körpers und der Verwirklichung nationaler Ziele sichtbar. Trotz der offiziellen Neutralität verfolgte die Turnerschaft damit implizit politische Zwecke, indem sie das Nationalbewusstsein förderte und den jüdischen Nationalismus im Kontext der physischen Erneuerung unterstützte. Max Webers Definition von Politik als das „Streben nach Machtanteil“10 und die „Beeinflussung der Machtverteilung“11 lässt sich auf die Turnerschaft übertragen, auch wenn diese sich offiziell als unpolitisch verstand. Schließlich ist Macht nach Weber nicht nur auf staatliche Strukturen beschränkt, sondern umfasst jede Form der Einflussnahme auf soziale Verbände und die Gestaltung gesellschaftlicher Verhältnisse. Die Jüdische Turnerschaft, obwohl formal unpolitisch, verfolgte genau diesen Einfluss, indem sie durch körperliche Ertüchtigung und die Stärkung der nationalen Identität das Selbstbewusstsein der jüdischen Gemeinschaft förderte und sie somit gesellschaftlich mobilisierte.
Der Verweis auf die unpolitische Haltung der Jüdischen Turnerschaft scheint angesichts dieser Förderung der ‚national-jüdischen Idee‘ widersprüchlich. Diese Aussage lässt sich jedoch vor dem Hintergrund der damaligen politischen und gesellschaftlichen Lage in Deutschland interpretieren. Die jüdische Gemeinschaft stand unter Druck, sich politisch neutral zu positionieren, um Konflikte (insbesondere in der Anhängerschaft) zu vermeiden. In diesem Sinne kann die Erklärung, dass der Verein unpolitisch sei, durchaus als pragmatische Schutzmaßnahme verstanden werden. Zugleich zeigt die Zusammenarbeit der Jüdischen Turnerschaft mit zionistischen Akteuren, dass der Verein trotz dieses Bekenntnisses zur unpolitischen Ausrichtung politisch aktiv war. So wurde beispielsweise bei zionistischen Kongressen ab 1903 regelmäßig ein Schauturnen durchgeführt, das eine symbolische Verbindung zwischen der physischen Ertüchtigung und der nationalen Erneuerung des jüdischen Volkes herstellte und damit das Turnen deutlich als zionistische Aktivität markierte.7 Dieses enge Verhältnis zwischen den Turnern und zionistischer Bewegung8 fand ihren Ausdruck auch bei Reden führender Zionisten wie Max Bodenheimer, der 1903 betonte, dass solche Turnvorführungen oft mehr bewirkten als „hundert Reden“9. Diese Inszenierungen machten die enge Beziehung zwischen der Stärkung des jüdischen Körpers und der Verwirklichung nationaler Ziele sichtbar. Trotz der offiziellen Neutralität verfolgte die Turnerschaft damit implizit politische Zwecke, indem sie das Nationalbewusstsein förderte und den jüdischen Nationalismus im Kontext der physischen Erneuerung unterstützte. Max Webers Definition von Politik als das „Streben nach Machtanteil“10 und die „Beeinflussung der Machtverteilung“11 lässt sich auf die Turnerschaft übertragen, auch wenn diese sich offiziell als unpolitisch verstand. Schließlich ist Macht nach Weber nicht nur auf staatliche Strukturen beschränkt, sondern umfasst jede Form der Einflussnahme auf soziale Verbände und die Gestaltung gesellschaftlicher Verhältnisse. Die Jüdische Turnerschaft, obwohl formal unpolitisch, verfolgte genau diesen Einfluss, indem sie durch körperliche Ertüchtigung und die Stärkung der nationalen Identität das Selbstbewusstsein der jüdischen Gemeinschaft förderte und sie somit gesellschaftlich mobilisierte.
Die Satzung der Jüdischen Turnerschaft legt in § 1 den Umfang und die Organisationsstruktur des Vereins fest und beschreibt damit die formellen Strukturen, durch die der Verein seine Ziele umsetzt. Die wesentlichen Gremien der Turnerschaft sind der Turntag, die Obmannschaft und der Ausschuss, die jeweils spezifische Funktionen im Entscheidungsprozess übernehmen.12 Diese Strukturen verleihen dem Verein nicht nur den internen Verwaltungsstab, sondern schaffen damit auch die Grundlage für politische Handlungsfähigkeit, da sie kollektive Entscheidungsprozesse ermöglichen und demokratische Mitbestimmung institutionalisieren.13
Der Turntag wird in der Satzung als das zentrale Entscheidungsorgan der Jüdischen Turnerschaft definiert. Er setzt sich aus den gewählten Vertretern der angeschlossenen Turnvereine zusammen und bildet den Rahmen, in dem die wichtigsten Entscheidungen für den Verband getroffen werden. Diese Struktur verleiht dem Turntag eine politisch relevante Funktion, da er nicht nur die sportlichen Aktivitäten des Vereins regelt, sondern auch als Forum für den Austausch von Ideen und die Formulierung gemeinsamer Ziele dient. Die Wahl der Vertreter für den Turntag (§ 5) und die regelmäßigen Versammlungen dieses Gremiums schaffen einen Raum, in dem die Mitglieder des Verbands ihre Interessen artikulieren und Einfluss auf die strategische Ausrichtung des Verbands nehmen können. So ist der Turntag u.a. auch das Gremium, das die Satzung des Verbands diskutiert und verabschiedet.14 Im Sinne Max Webers könnte der Turntag als ein Beispiel für eine demokratische Form der Herrschaft innerhalb des Verbands betrachtet werden. Durch die Teilnahme am Turntag können die Mitglieder direkt Macht und Einfluss ausüben, was nach Weber eine Form politischer Teilhabe darstellt, auch wenn der Verein formal keine politischen Ziele verfolgt. Hier zeigt sich erneut, dass die Strukturen der Jüdischen Turnerschaft politischen Charakter annehmen können, da sie auf den Prinzipien von Repräsentation und Entscheidungsfindung beruhen, die für politische Organisationen typisch sind.15 Dass diese politische Funktion durchaus wahrgenommen wurde, zeigt sich in den Debatten, um die ideologische Ausrichtung auf den Turntagen.16
Neben dem Turntag spielt die Obmannschaft, die sich aus den Vorsitzenden der einzelnen Verbandsvereine zusammensetzt, eine zentrale Rolle in der Leitung der Jüdischen Turnerschaft. Diese Organisationsebene dient der Koordination zwischen den lokalen Turnvereinen und der zentralen Führung des Verbandes. Die Obmannschaft fungiert als Vermittlungsorgan zwischen dem Turntag und dem Ausschuss und trägt zur Umsetzung der Beschlüsse bei. Das verleiht ihr eine entscheidende Rolle in der politischen Handlungsfähigkeit des Vereins, da sie die Ausführung von Entscheidungen überwacht und dabei als Bindeglied zwischen den verschiedenen Ebenen der Vereinsstruktur agiert. Der Ausschuss übernimmt die konkrete Umsetzung der getroffenen Entscheidungen und trägt somit Verantwortung für die operative Leitung des Vereins. In der Satzung sind die Aufgaben des Ausschusses detailliert festgelegt, darunter die Vertretung des Vereins nach außen, die Verwaltung der Finanzen und die Organisation der Turntage (§ 13-14).17 Durch diese Funktionen wird der Ausschuss zu einem politischen Akteur innerhalb des Vereins, da er die in den Gremien getroffenen Entscheidungen in die Praxis umsetzt und dabei eine zentrale Rolle in der Machtausübung und der Gestaltung des Vereinslebens übernimmt. Dazu kommt, dass die Wahl- und Vertretungsmechanismen innerhalb der Jüdischen Turnerschaft ebenfalls klar geregelt sind und ein demokratisches Organisationsmodell widerspiegeln. Die Satzung sieht vor, dass jeder Turnverein Vertreter in den Turntag entsendet, wobei die Zahl der Vertreter proportional zur Mitgliederzahl des Vereins ist. Diese Regelung stellt sicher, dass die Entscheidungen des Turntages eine breite Repräsentation der Mitgliederbasis widerspiegeln und die Interessen aller Mitgliedsvereine berücksichtigt werden (§ 5).18 Weber würde diese Struktur vermutlich als Ausdruck einer rationalen Herrschaftsform interpretieren, in der die Machtverteilung auf formalen Regeln und Verfahren basiert. Durch die institutionalisierte Partizipation der Mitglieder in den Entscheidungsprozessen erlangt der Verein eine Form von Legitimität, die typisch für demokratisch organisierte Verbände ist.19
Die in der Satzung festgelegten Entscheidungsprozesse haben also klare politische Implikationen. Obwohl der Verein keine expliziten politischen Ziele verfolgt, fördert die Organisationsstruktur eine Form von politischer Teilhabe. Der Turntag, die Obmannschaft und der Ausschuss stellen nicht nur Verwaltungsorgane dar, sondern sie ermöglichen es den Mitgliedern, an kollektiven Entscheidungsprozessen teilzunehmen, was eine Form politischer Mobilisierung ist. Diese demokratische Struktur verleiht dem Verband eine interne politische Dynamik, die auf Mitbestimmung und Machtverteilung basiert. In der Tradition Max Webers könnte man also sagen, dass die Jüdische Turnerschaft, obwohl sie formell keine politischen Ziele verfolgt, durch ihre Organisationsstruktur politische Handlungsfähigkeit entwickelt. In diesem Sinne erfüllt die Turnerschaft eine politische Funktion, die weit über ihre eigentliche sportliche Ausrichtung hinausgeht.
Die Jüdische Turnzeitung, die in § 15 der Satzung der Jüdischen Turnerschaft als offizielles Organ des Verbands festgelegt wurde, spielte eine entscheidende Rolle nicht nur als Kommunikationsmedium, sondern auch als Plattform zur Verbreitung der ideologischen Grundsätze des Vereins. Die frühere Vereinszeitschrift des Bar Kochba, die spätestens 1905 als offizielles Organ der Jüdischen Turnerschaft adoptiert wurde20, erfüllte mehrere Funktionen. Einerseits diente sie als Informationsplattform über die turnerischen Aktivitäten der Jüdischen Turnerschaft. Sie berichtete über Turntage, Schauturnen und andere sportliche Ereignisse. Andererseits war sie jedoch auch ein zentrales Forum für ideologische Debatten, insbesondere über die Rolle des Sports in der jüdischen Nationalbewegung. Führende Persönlichkeiten der Turnerschaft wie Richard Blum, Hermann Jalowitz und Max Zirker, die allesamt Zionisten waren, nutzten die Zeitschrift u.a., um innerhalb der turnerische Bewegung politische Topoi zu verhandeln.21 In den frühen Ausgaben der Jüdischen Turnzeitung wurde explizit die Notwendigkeit betont, die physische Ertüchtigung der jüdischen Jugend mit der Stärkung des jüdischen Nationalbewusstseins zu verbinden. So wurde in einem Manifest der der jüdischen Turnerschaft aus dem Jahr 1900 mit dem Titel „Was wir wollen!“ dargelegt, dass das Turnen dazu beitragen solle, die Zugehörigkeit zur jüdischen Gemeinschaft zu bewahren und die Assimilation zu verhindern.22 Diese ideologische Ausrichtung zeigt, dass die Turnzeitung keineswegs politisch neutral war, sondern aktiv zur Mobilisierung der Jüdinnen und Juden beitrug.
Die Turnzeitung bot also ein Forum für die Diskussionen über zionistische Ideen und das „National-Judentum“. Außerdem trugen ihre Beiträge entscheidend dazu bei, das jüdische Nationalbewusstsein zu fördern. Gleichzeitig wurde sie von vielen Turnvereinen als offizielles Organ genutzt und etwa kostenlos an alle Mitglieder ausgegeben23, um die sportlichen Aktivitäten und die organisatorische Entwicklung der Turnerschaft zu dokumentieren, was ihre Bedeutung als zentrales Medium des Verbands weiter festigte.
Informations-Bereich
Fußnoten
1.
2.
3.
4.
5.
Vgl. Eisen, George (1983): Zionism, Nationalism and the Emergence of the Jüdische Turnerschaft. In: The Leo Baeck Institute Year Book, Volume 28, Issue 1, S. 247–262, S. 251f, 255 und Hilbrenner, Anke (2023): Die Anfänge der jüdischen Turn- und Sportbewegung in Deutschland und Ostmitteleuopa. In: Copernico. Geschichte und kulturelles Erbe im östlichen Europa. URL: https://www.copernico.eu/de/link/6493f7f71b4995.58182389 (07.10.2024).
6.
7.
Vgl. Eisen, George (1983): Zionism, Nationalism and the Emergence of the Jüdische Turnerschaft. In: The Leo Baeck Institute Year Book, Volume 28, Issue 1, S. 247–262, S. 253 und Meybohm Ivonne (2018): Gründung des jüdischen Sportvereins Bar Kochba, 1910, in: Hamburger Schlüsseldokumente zur deutsch-jüdischen Geschichte. URL: https://dx.doi.org/10.23691/jgo:article-162.de.v1 (07.10.2024). Hier: S. 3.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
Vgl. Eisen, George (1983): Zionism, Nationalism and the Emergence of the Jüdische Turnerschaft. In: The Leo Baeck Institute Year Book, Volume 28, Issue 1, S. 247–262, S. 250 und Hilbrenner, Anke: Kommentar zu: Anonymus: Was wir wollen!. Gesunder Geist wohnt in gesundem Körper! (1900). In: Jüdische Turnzeitung. Officielles Organ des Jüdischen Turnvereins „Bar Kochba“ (1), 1. S. 1. In: Copernico. Geschichte und kulturelles Erbe im östlichen Europa. URL: https://www.copernico.eu/de/link/649405d76a6ff9.83166495 (07.10.2024). Hier: S. 1.
21.
Vgl. Hilbrenner, Anke: Kommentar zu: Anonymus: Was wir wollen!. Gesunder Geist wohnt in gesundem Körper! (1900). In: Jüdische Turnzeitung. Officielles Organ des Jüdischen Turnvereins „Bar Kochba“ (1), 1. S. 1. In: Copernico. Geschichte und kulturelles Erbe im östlichen Europa. URL: https://www.copernico.eu/de/link/649405d76a6ff9.83166495 (07.10.2024). Hier: S. 1.
22.
Vgl. Anonymus (1900): Was wir wollen!. Gesunder Geist wohnt in gesundem Körper!. In: Jüdische Turnzeitung. Officielles Organ des Jüdischen Turnvereins „Bar Kochba“ (1), 1. S. 1. Zitiert nach: Copernico. Geschichte und kulturelles Erbe im östlichen Europa. URL: https://www.copernico.eu/de/link/649405d76a6ff9.83166495 (07.10.2024). S. 1 und Eisen, George (1983): Zionism, Nationalism and the Emergence of the Jüdische Turnerschaft. In: The Leo Baeck Institute Year Book, Volume 28, Issue 1, S. 247–262, S. 250f.
Literatur
- Weber, Max: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie. Frankfurt am Main 2010.
- Weber, Max: Max Weber-Gesamtausgabe. Bd. I/17: Wissenschaft als Beruf 1917/1919 / Politik als Beruf 1919. Hrsg. v. Mommsen, Wolfgang/Schluchter, Wolfgang. 1. Tübingen 1992.
- Eisen, George: Zionism, Nationalism and the Emergence of the Jüdische Turnerschaft. In: The Leo Baeck Institute Year Book 28, 1. S. 247-262.
- Lehne, Jakob: Max Weber and nationalism—chaos or consistency? In: Max Weber Studies 10, 2. S. 209-234.
- Meybohm, Ivonne: Gründung des jüdischen Sportvereins Bar Kochba, 1910. Hamburger Schlüsseldokumente zur deutsch-jüdischen Geschichte. Internetadresse: https://dx.doi.org/10.23691/jgo:article-162.de.v1 (letzter Zugriff: 16-11-2023)
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