Satzung der Jüdischen Turngesellschaft Włocławek

Die Gründung von jüdischen Sportvereinen im Russischen Reich ist wegen dessen antisemitischer Gesetzgebung und illiberaler Genehmigungspraxis lange Zeit angezweifelt worden. Tatsächlich sind in den Archiven einige Fälle überliefert, die nicht nur die Existenz jüdischen Sports vor dem Ersten Weltkrieg dokumentieren, sondern auch die amtliche Genehmigung von Vereinsgründungen belegen. Die hier vorgestellte Satzung der Jüdischen Turngesellschaft von Włocławek aus dem Jahr 1913 zeichnet einen dieser selten Fälle nach, der darüber hinaus – wenn auch nur mit der Aussagekraft des lokalen Maßstabs – scheinbar gefestigte Annahmen über den jüdischen Sport im östlichen Europa unterläuft.

Transkriptionen

Transkription (Russisch)

Уставъ Влоцлавскаго еврейскаго гимнастическаго общества
§ I. Влоцлавское гимнастическое общество имѣетъ цѣлью доставить своимъ членамъ возможность развивать свои физическiя силы посредством рацiональныхъ и правильно веденныхъ гимнастическихъ упражненiй.
§ 2. Членами учредителями „Влоцлавскаго Еврейскаго  Гимнастическаго Общества” состоятъ:
а/ Людовикъ Германовичъ Дыстылiеръ /купецъ II-ой гильдiи/
б/ Маркусъ Шоеловичъ Волковичъ /владѣлецъ типо-литографiи/
в/ Маврикiй Левиновичъ Варшавскiй /купецъ/ всѣ проживающiе въ городъ Влоцлавскъ.
§ 3. Для достиженiя означенной цѣли, обществу предоставляется, право: а/ имѣть соотвѣтственныя для гимнастических упражненiй помѣщенiя, б/ устраивать гимнастическiя упражненiя какъ въ закрытыхъ помѣщенiяхъ, такъ и на свободномъ воздухѣ, в/ обучать членовъ гимнистикѣ, фехтованiю, атлетикѣ, конькобѣжству‚ игрѣ въ ножный мячикъ и т. п. играмъ, развиваюцимъ физическую ловкость, г/ устраивать публичныя конкурсныя состязанiя въ ловкости гимнастическихъ упражненiй, д/ награждать отличившихся въ состязанiи призами и дипломами, е/ устраивать загородныя увеселительныя забавы,  ж/ имѣть библiотеку и устраивать для членовъ чтенiя по вопросамъ общеобразовательнаго характера, з/ содержать хоръ пѣвчихъ и оркестръ и i/ прiобрѣтать и отчуждать въ случаяхъ необходимости недвижимыя имущества.
§ 4/ Раiонъ дѣятельности Общества – городъ Влоцлавскъ.
§ 5/ Средства общества составляются изъ членскихъ взносовъ, изъ добровольныхъ пожертвованiи частныхъ лицъ и изъ доходовъ, выручаемыхъ отъ устройства состязанiй.
§ 6/ Членами общества могутъ быть лица обоего пола мойсеeваго вѣроисповѣданiя, исключая воспитанниковъ учебныхъ заведенiй, нижнихъ воинскихъ чиновъ и лицъ, подвергшихся ограниченiю правъ по суду.
[|22v|]
§ 7/ Члены общества подраздѣляются на почетныхъ и обыкновенныхъ первые уплачиваютъ ежегодно взносъ въ размѣрѣ 9 рублей и вторые въ размѣрѣ 6 рублей, уплачиваемыхъ помѣсячно, независимо отъ вписныхъ въ размѣрѣ I рубля, причемъ тѣ и другiе имѣютъ право голоса общихъ собранiяхъ.
§ 8/ Желающiе записаться въ обыкновенные члены представляется двумя членами общества, если въ теченiи двухъ недѣль со дня внесенiя ихъ фамилiи въ списки членовъ на доскѣ не было протеста противъ ихъ вступленiя, они принимаются.
§ 9/ Прiемъ въ почетные члены производится по представленiю 2 членовъ общества, причемъ фамилiя кандидата вывѣшивается въ помещещенiи общества за 3 недѣли до избранiя.
§ I0/ Члены общества, изобличенные въ неблаговидныхъ поступкахъ или не уплачивающiе своевременно причитающихся съ нихъ взносовъ, подлежатъ исклоченiю изъ числа членовъ по постановленiю общества.
§ II/ Членъ общества, добровольно оставляющiй общество или исклученный изъ онаго по постановленiю общаго собранiя, не имѣетъ права требовать возврата уплаченныхъ имъ обществу денегъ.
§ I2/ Дѣлами общества завѣдуетъ правленiе состоящее изъ 5 членов: Предсѣдателя, Товарища Предсѣдателя, Кассира, Секретаря и Завѣдывающаго хозяйствомъ, избираемыхъ на одинъ годъ изъ числа обыкновенныхъ членовъ въ общемъ собранiи большинствомъ голосовъ, въ которомъ избираются и 2 кандидата въ члены правленiя для замѣщенiя больныхъ или отлучившихся членовъ правленiя. Вышедшiе члены могутъ быть вновь избираемы. Одинъ изъ членовъ правленiя можетъ быть избранъ и изъ числа почетныхъ членовъ. Правленiе общества находится въ городѣ Влоцлавскѣ. 
§ I3/ Предметы вѣдѣнiя правленiя: I/ завѣдыванiе и распоряженiе всѣми дѣлами общества, 2/ представленiе общества въ сношенiи съ властями, 3/ составленiе { ### ###}  проектовъ инструкцiи и правиль, подлежащихъ утвержденiю общаго собранiя и представленiе на него утвержденiе ежегодныхъ смѣтъ и отчетовъ, 4/ наемъ помѣщенiя  и покупки движимаго имущества, наемъ прислуги, приглашенiе на должности враче и преподавателей гимнастики, 5/ временное принятiе кандидатов въ члены, 6/ заключенiе договоровъ и обязательствъ въ предѣлах управленiя дѣлами общества и выдача довѣренности отъ имени общества {|23r|} на веденiе дѣлъ въ судебныхъ и иныхъ установленiяхъ. 
§ I4/ Общiя собранiя созываются 2 раза въ годъ, въ случаѣ необходимости созываются чрезвычайныя общiя собранiя по почину правленiя, ревизiонной коммисiи или по письменному заявленiю 10 членовъ. Общее собранiе членовъ считается состоящимся, если въ немъ будетъ присутствовать по крайней мѣрѣ 1/2 всѣхъ членовъ общества. Всѣ вопросы въ общемъ собранiи рѣшаются простымъ большинствомъ голосовъ, причемъ {### ### ###}  голосъ предсѣдательствующаго имѣетъ перевѣсъ.
Обыкновенныя собранiя созываются въ концѣ Апрѣля и Октября мѣсяцевъ. О срокѣ общихъ собранiй члены извещаются путемъ объявленiя въ мѣстныхь газетахъ и именными повѣстками. Если первое общее собраненiе [!] не состоится по недостатку членовъ, то назначается второе въ двухнедѣльный срокъ, послѣ перваго, постановленiя коего дѣйствительны независимо отъ числа явившихся членовъ. Общая собранiя созываются предсѣдателемъ правленiя. 
Вѣдѣнiе общаго собранiя: 1/ принятiе и исключенiе членовъ, 2/ избранiе членовъ правленiя, кандидатовъ и ревизiонной коммисiи, З/ разсмотрѣнiе и утвержденiе отчета о дъятельности общества за истекшiй годъ и смѣты на предстоящiй годъ, а равно правилъ и инструкцiи, касающихся дѣятельности общества, 4/ предложенiе объ измѣненiи и дополненiи устава, 5/ разрѣшенiе вопросовъ о прiобрѣтенiи и отчужденiи необходимыхъ имуществъ, 6/ разрѣшенiе жалобъ членовъ на правленiе общества, 7/ назначенiе вознагражденiя врачамъ, преподавателямъ гимнастики, [и] другимъ лицамъ служащимъ при обществѣ, 8/ разсмотрѣнiе и разрѣщенiе вообще вопросовъ не предоставленныхъ рѣшенiю правленiя общества. 
§ I5/ Для провѣрки дѣятельности правленiя и контроля денежныхъ средствъ и книгъ общества, общее собранiе избираетъ 3 членовъ ревизiонной коммисiи, которая даетъ отчетъ общему собранiю о дѣятельности общества и состоящiи кассы.
§ I6/ Административный годъ общества начинается съ Мая мѣсяца по Май слѣдующаго года. Веденiемъ отчетности занимается правленiе, а спецiально кассиръ, который ведетъ книгу доходовъ и расходовъ. Для постановленiй правленiй общаго собранiя имѣются спецiальныя книги, которыя ведетъ секретарь правленiя.
§ I6/ [!] Общество прекращаетъ свои дѣйствiя по постановленiю большинства 3/4 голосовъ созваннаго для сего общаго собранiя, въ коемъ долж- [|23v|] но присутствовать не менѣе 2/З членовъ, для важности постановленiя о закрытiи общества должны быть два вполнъ согласныя постановленiя общаго собранiя, устраиваемыя въ промежуткѣ двух мѣсяцевъ одно отъ другого.
§ I8/ Въ случаѣ прекращенiя дѣйствiй общества, дальнѣйшее назначенiе его имущества, могущаго оказаться послѣ ликвидацiи, обусловливается согласiемъ общаго собранiя членовъ. 
{М. Волкивичъ} {Дыстылiеръ} {М. Варшавскiи}
¦Я, нижеподписавшiйся удостовѣряю, что подпис{и} на этомъ документѣ признан{ы} передомною. Влоцлавскимъ Нотарiусомъ Карломъ Войцѣховичемъ ПОТРЖОБОВСКИМЪ въ конторѣ моей въ городѣ Влоцлавскѣ по Новой улицѣ въ домѣ 
Но. 230¦  {Купцомъ 2й гильдiи Людовикомъ Германовичемъ Дыстылiерем, владельцемъ Типографiи [!] Маркусомъ Шоеловичемъ Волковичемъ и купцомъ 2й гильдiи Маврикiемъ Левиновичемъ Варшавскимъ, въ городѣ Влоцлавскъ проживаюшими, лично мнѣ извѣстними и правоспособными, сдѣланными ими собственноручно. Тысяча девятсотъ тринадцатаго года. Августа двадцать девятаго % сентябрь одиннадцатаго % дня.
По реестру Но. 6788.} 
◊◊◊  ¦НОТАРИУСЪ¦  {К. Потржобовскiй} 

Translations

Übersetzung (Deutsch)

Satzung der Jüdischen Turngesellschaft Włocławek

{|22r|}
SATZUNG 
der Jüdischen1 Turngesellschaft von Włocławek
§ 1 Die Turngesellschaft von Włocławek hat zum Ziel, seinen Mitgliedern die Möglichkeit zu bieten, ihre physischen Kräfte mittels rationaler und korrekt durchgeführter gymnastischer Übungen zu entwickeln.
§ 2 Gründungsmitglieder der „Jüdischen2 Turngesellschaft von Włocławek“ sind:
a/ Ljudovik Germanovič Dystylier (Kaufmann der II. Gilde)3 
b/ Markus Šoelovič Volkovič (Inhaber einer Typolithographie-Werkstatt)
c/ Mavrikij Levinovič Varšavskij (Kaufmann), alle wohnhaft in der Stadt Włocławek.
§ 3 Um das genannte Ziel zu erreichen, wird der Gesellschaft das Recht zuerkannt: a/ über die für  gymnastische Übungen geeigneten Räumlichkeiten zu verfügen, b/ gymnastische Übungen sowohl im Freien wie auch in geschlossenen Räumen zu veranstalten, c/ die Mitglieder in Gymnastik, Fechten, Athletik, Schlittschuhlaufen, Fußball und weiteren Spielen, die die physischen Fertigkeiten entwickeln, zu unterweisen, d/ öffentliche Wettkämpfe zur Vorführung physischer und gymnastischer Fertigkeiten zu veranstalten, e/ herausragende Teilnehmer solcher Wettstreite mit Preisen und Diplomen auszuzeichnen, f/ Vergnügungsfahrten in die Stadtumgebung zu organisieren,4  g/ eine Bibliothek zu unterhalten und für Mitglieder Lesungen zu Fragen allgemeinbildenden Charakters zu organisieren, h/ einen Gesangschor und ein Orchester zu unterhalten und i/ Immobilien zu erwerben und bei Notwendigkeit zu veräußern.
§ 4 Die Aktivitäten der Gesellschaft beschränken sich auf das Stadtgebiet von Włocławek.
§ 5 Die Mittel der Gesellschaft setzen sich aus Mitgliederbeiträgen, Spenden von Privatpersonen und Einnahmen aus abgehaltenen Veranstaltungen zusammen.
§ 6 Mitglieder der Gesellschaft können Personen beider Geschlechter mosaischen Glaubens werden, mit Ausnahme von Zöglingen von Bildungseinrichtungen, Militärangehörigen niederer Dienstgrade und Personen mit gerichtlich eingeschränkten Rechten.
{|22v|}
§ 7 Die Mitglieder der Gesellschaft werden nach Ehrenmitgliedern und gewöhnlichen Mitgliedern unterschieden. Erstere zahlen eine Jahresgebühr von 9 Rubel, letztere 6 Rubel; diese Beiträge sind jeweils monatlich zu entrichten, unabhängig von der Eintrittsgebühr von einem Rubel, wobei beide Gruppen in Mitgliederversammlungen in gleicher Weise stimmberechtigt sind.
§ 8 Diejenigen, die gewöhnliches Mitglied werden möchten, werden durch zwei Mitglieder der Gesellschaft vorgestellt; nachdem innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe ihrer Namen auf der Mitteilungstafel keinerlei Einwände gegen ihre Mitgliedschaft vorgebracht worden sind, werden sie aufgenommen.
§ 9 Die Aufnahme als Ehrenmitglied geschieht über die Vorstellung durch zwei Mitglieder der Gesellschaft, wobei der Name des Kandidaten drei Wochen vor der Wahl in einem Aushang in den Räumlichkeiten der Gesellschaft bekanntgegeben wird.
§ 10 Mitglieder der Gesellschaft, die unlauteres Gebaren erkennen lassen oder ihre Beiträge nicht fristgemäß entrichten, unterliegen dem Ausschluss aus der Mitgliederzahl auf Beschluss der Gesellschaft. 
§ 11 Ein Mitglied der Gesellschaft, das diese freiwillig verlässt oder auf Beschluss der Gesellschaft ausgeschlossen wurde, hat kein Recht, die von ihm gezahlten Gebühren zurückzufordern.
§ 12 Die Angelegenheiten der Gesellschaft werden von dem aus fünf Personen bestehenden Vorstand geregelt: Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Kassenwart, Sekretär und Zeugwart die jährlich von den gewöhnlichen Mitgliedern auf der Mitgliederversammlung durch einfache Stimmenmehrheit gewählt werden; gleichzeitig werden auch zwei Kandidaten als Stellvertreter kranker oder ausgeschlossener Vorstandsmitglieder gewählt. Ausgeschiedene Mitglieder können wiedergewählt werden. Ein Vorstandsmitglied kann auch aus dem Kreis der Ehrenmitglieder gewählt werden. Der Vorstand hat seinen Sitz in der Stadt Włocławek.
§ 13 Aufgaben des Vorstands: 1/ Leitung und Regelung aller Angelegenheiten der Gesellschaft, 2/ Vertretung der Gesellschaft gegenüber den Behörden, 3/Erarbeitung  {### ### ###}5 von Entwürfen für Instruktionen und Regeln, die der Zustimmung der Mitgliederversammlung unterliegen, und die Vorlage eines jährlichen Kostenplans und Jahresberichts, die ebenfalls der Zustimmung der Hauptversammlung bedürfen, 4/ Anmieten von Räumlichkeiten und Kauf von Immobilien, Anwerbung von Betreuungspersonal zur Anstellung als Ärzte und Gymnastiklehrer, 5/ vorläufige Aufnahme von Kandidaten für eine Mitgliedschaft, 6/ Abschluss von Verträgen und Verpflichtungen, die die Regelung der Anliegen der Gesellschaft betreffen, und Ausstellen von Vollmachten im Namen der Gesellschaft {|23r|} zur Regelung ihrer Anliegen vor juristischen und anderen Institutionen.
§ 14 Die Mitgliederversammlung wird zweimal jährlich einberufen, bei Bedarf wird auf Veranlassung des Vorstands, der Revisionskommission oder auf schriftlichen Antrag von mindestens zehn Mitgliedern eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Die Mitgliederversammlung gilt als beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend ist. Alle Angelegenheiten der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit entschieden, wobei {### ### ###}6 die Stimme der vorsitzenden Person bei Gleichstand entscheidend ist. Reguläre Mitgliederversammlungen finden Ende April und Ende Oktober statt. Über die Termine der Versammlungen werden die Mitglieder durch Bekanntgabe in lokalen Zeitungen und persönliche Benachrichtigungen informiert. Wenn die erste Mitgliederversammlung aufgrund geringer Mitgliederzahl nicht zustande kommt, so wird innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Versammlung eine zweite Zusammenkunft veranschlagt, deren Zustandekommen nicht von der Teilnehmerzahl abhängt. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden der Gesellschaft einberufen. Aufgabengebiete  der Mitgliederversammlung: 1/ Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, 2/ Wahl von Vorstandsmitgliedern und von Kandidaten als deren Stellvertreter sowie die Wahl der Revisionskommission, 3/ Kenntnisnahme und Verabschiedung des Tätigkeitsberichts der Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr sowie Diskussion und Annahme des Kostenplans für das Folgejahr, zusammen mit Regelungen und Instruktionen zur vorgesehenen Tätigkeit der Gesellschaft, 4/ Vorschläge zu Änderungen und Ergänzungen der Satzung, 5/ Entscheidungen in Fragen des  Erwerbs oder der Veräußerung von Eigentum, 6/ Entscheidungen über die an den Vorstand gerichteten Mitgliederbeschwerden, 7/ Festsetzung der Entlohnung von Ärzten, Gymnastiklehrern [und] sonstigen Betreuungspersonals der Gesellschaft, 8/ Kenntnisnahme und Klärung von Fragen im Allgemeinen, die nicht dem Vorstand zur Lösung vorgelegt worden sind.
§ 15 Zur Überprüfung der Tätigkeit des Vorstands und zur Kontrolle der Geldmittel und Kassenbücher der Gesellschaft wählt die Mitgliederversammlung drei Mitglieder einer Revisionskommission, die der Mitgliederversammlung Bericht über die Tätigkeit der Gesellschaft und den jeweils aktuellen Kassenstand erstattet.
§ 16 Das Haushaltsjahr der Gesellschaft beginnt im Monat Mai und endet im Monat Mai des Folgejahres. Der Rechenschaftsbericht wird vom Vorstand erstellt, insbesondere vom Kassenwart, der ein Kassenbuch über Einkünfte und Ausgaben führt. Für die Beschlüsse der Mitgliederversammlung [zum Haushaltsplan] stehen spezielle Bücher zur Verfügung, die vom Sekretär des Vorstands geführt werden. 
§ 16 [sic] Die Gesellschaft beendet ihre Tätigkeit mit einem Mehrheitsbeschluss von drei Vierteln der Stimmen einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung, sofern {|23v|} mindestens zwei Drittel aller Mitglieder anwesend sind. Um die Gültigkeit des Beschlusses zur Tätigkeitseinstellung der Gesellschaft zu gewährleisten, sind zwei völlig überstimmende Beschlüsse der Mitgliederversammlung nötig, die im zeitlichen Abstand von mindestens zwei Monaten nacheinander stattfinden müssen.
§ 18 In dem Falle, dass die Gesellschaft ihre Tätigkeit einstellt, bedarf die weitere Verwendung des Eigentums der Gesellschaft, das nach ihrer Liquidierung möglicherweise noch vorhanden sein kann, der Zustimmung der Teilnehmer der Mitgliederversammlung.
{M. Volkivič} {L. Dystylier} {M. Varšavskij}
¦Ich, der Unterzeichnete, bestätige, dass die Unterschrift{en} auf diesem mir, dem Notarius Karl Vojzechovič POTRŽOBOVSKIJ in Włocławek, vorliegenden Dokument, von {Kaufmann der 2. Gilde Ljudovik Germanovič Dystylier, dem Inhaber einer Typographie-Werkstatt Markus Šoelovič Volkovič und dem Kaufmann der 2. Gilde Mavrikij Levinovič Varšavskij, wohnhaft in Włocławek,} mir persönlich bekannt und rechtsfähig, von ihnen persönlich in meinem Kontor in der Stadt Włocławek, in der Neuen Straße, Haus Nr. 230, getätigt wurden.¦7 {Neunzehnhundertdreizehntes Jahr, der neunundzwanzigste August8  % der elfte September9  % Register Nr. 6788.}
◊◊◊10 ¦Notar¦11 {K. Potržobovskij}12 
Übersetzung ins Deutsche: Philip Schroeder

Fußnoten

1.
Das Wort ist im Original eingekringelt.
2.
Das Wort ist im Original eingekringelt.
3.
Die Einteilung von Kaufleuten in Gilden im Russischen Kaiserreich entsprach ihrer Einstufung in Steuerklassen und definierte zugleich die Art und den Umfang der wirtschaftlichen Betätigung sowie andere Rechte und Pflichten.
4.
Die Wortgruppe ist im Original eingekringelt.
5.
Unleserliche handschriftliche Einfügung.
6.
Unleserliche handschriftliche Einfügung.
7.
1 Gestempelter Beglaubigungsvermerk.
8.
A. St.
9.
N. St.
10.
Runder Stempel mit Wappen und umlaufender kyrillischer Inschrift in zwei Zeilen. Der Text der äußeren Zeile ist nur bruchstückhaft lesbar. Die innere umlaufende Zeile enthält den Namen des Notars: „Karl Potržobovskij“.
11.
Stempel.
12.
Zu dieser Person konnten keine biografischen Daten ermittelt werden.

Kommentar

Kommentar zur Satzung der Jüdischen Turngesellschaft Włocławek

Diese Edition macht auch Quellen, welche eher seltene archivalische Überlieferungsumstände repräsentieren, erstmals in bearbeiteter Form zugänglich. Neben dem „Programmheft zum Turnfest des Jüdischen Turnvereins Tomaszów“ liegt hier die „Satzung der jüdischen Turngesellschaft 
Włocławek
deu. Leslau, rus. Vloclavsk, rus. Vloclavskʺ, rus. Vloclavok, rus. Влоцлавок, rus. Влоцлавск, rus. Влоцлавскъ

Włocławek (Bevölkerungszahl 2022: 102.102) liegt in der Woiwodschaft Kujawien-Pommern etwa 50 km südöstlich von Thorn (Toruń) an der Weichsel und gehört zu den ältesten polnischen Städten. Im 10. Jahrhundert war Włocławek das administrative Zentrum der historischen Landschaft Kujawien. Im 13. Jahrhundert verlor die Stadt diese Funktion, vermutlich auch wegen der zahlreichen Angriffe der Deutschen Ordensritter, die bis ins 15. Jahrhundert die Stadt bedrohten. Noch im 15. Jahrhundert etablierte sich Włocławek als ein wichtiger Ort für den Getreidehandel über die Weichsel nach Danzig.
Im Zuge der Teilungen Polen-Litauens gehörte Włocławek zunächst ab 1793 zu Preußen und ab 1807 nach dem Frieden von Tilsit zum Herzogtum Warschau. Ab 1815 war die Stadt bis zur Gründung der Republik Polen 1918 Teil des Russland zugehörigen Kongresspolens. Im 19. Jahrhundert entwickelte sich die Stadt zu einem bedeutenden Industriestandort.
Im Zweiten Weltkrieg gehörte Włocławek bzw. dt. Leslau zum Reichsgau Wartheland. Die Stadt erlitt starke Zerstörungen. Ihre Entwicklung in der Nachkriegszeit konnte nicht an die frühere Bedeutung anschließen, auch wenn sie weiterhin zu den wichtigsten Städten der Region gehört.

“ vor, für die sich Dystylier Dystylier Ljudovik Germanovič Dystylier (auch: Distilier) (Lebensdaten nicht ermittelbar) war im Ausschuss des Zentralverbandes der jüdischen Turn- und Sportvereine in Polen vertreten. , Volkovic Volkovic Markus Šoelovič Volkovič (auch: Wolkowicz, Wołkowicz) (1855–1926) nahm als einer von 42 Delegierten aus 24 Städten an der ersten Konferenz der jüdischen Turn- und Sportvereine Polens in Lodz teil, die auf Veranlassung des Lodzer Jüdischen Turn- und Sportvereins am 25. und 26. Dezember 1916 im Lokal des Gesangvereins „Hasamir“ stattfand. und Varsavskij Varsavskij Mavrikij Levinovič Varšavskij; zu dieser Person konnten keine biografischen Daten ermittelt werden. verantwortlich zeigten. Beide Quellen stammen aus dem Jahr 1913. Es ist sicher kein Zufall, dass für die Zeit kurz vor dem Ersten Weltkrieg in den Archiven die ersten Dokumente zur jüdischen Sportgeschichte im 
Russländisches Kaiserreich
rus. Российская империя, rus. Rossijskaja imperija, eng. Russian Empire, deu. Russisches Zarenreich, rus. Всероссийская империя, rus. Wserossijskaja imperija, deu. Kaiserreich Russland, deu. Russisches Kaiserreich, deu. Russisches Reich, deu. Russländisches Reich

Das Russländische Kaiserreich (auch Russisches Reich, Russisches Kaiserreich oder Kaiserreich Russland) war ein von 1721 bis 1917 existierender Staat in Osteuropa, Zentralasien und Nordamerika. Das Land war Mitte des 19. Jahrhunderts das größte zusammenhängende Reich der Neuzeit. Es wurde nach der Februarrevolution im Jahr 1917 aufgelöst. Der Staat galt als autokratisch regiert und wurde von ungefähr 181 Millionen Menschen bewohnt.

 sichtbar werden. Dieses Phänomen verweist auf einen weiter zurückreichenden Entwicklungsprozess, der sich erst in den frühen 1910er Jahren in – erfolgreichen und gescheiterten – Vereinsgründungen niederschlug. So ist davon auszugehen, dass diese Beispiele eine späte Legalisierung bereits länger praktizierter, klandestiner oder subversiver Formen jüdischer Vergemeinschaft mittels des Sports abbilden.
Die Włocławeker Satzung stammt aus dem Warschauer Staatsarchiv (Archiwum Państwowe w 
Warszawa
deu. Warschau, eng. Warsaw, yid. Varše, yid. וואַרשע, rus. Варшава, rus. Varšava, fra. Vaarsovie

Warschau ist die Hauptstadt Polens und zugleich die größte Stadt des Landes (Bevölkerungszahl 2024: 1.863.845). Sie liegt in der Woiwodschaft Masowien an Polens längstem Fluss, der Weichsel. Warschau wurde erstmals Ende des 16. Jahrhunderts Hauptstadt der polnisch-litauischen Adelsrepublik und löste damit Krakau ab, das zuvor polnische Hauptstadt gewesen war. Im Rahmen der Teilungen Polen-Litauens wurde Warschau mehrfach besetzt und schließlich für elf Jahre Teil der preußischen Provinz Südpreußen. Von 1807 bis 1815 war die Stadt Hauptstadt des Herzogtums Warschau, einem kurzlebigen napoleonischen Satellitenstaat; im Anschluss des Königreichs Polen unter russischer Oberherrschaft (dem sog. Kongresspolen). Erst mit Gründung der Zweiten Polnischen Republik nach Ende des Ersten Weltkriegs war Warschau wieder Hauptstadt eines unabhängigen polnischen Staates.

Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde Warschau erst nach intensiven Kämpfen und einer mehrwöchigen Belagerung von der Wehrmacht erobert und besetzt. Schon dabei fand eine fünfstellige Zahl an Einwohnern den Tod und wurden Teile der nicht zuletzt für seine zahlreichen barocken Paläste und Parkanlagen bekannten Stadt bereits schwer beschädigt. Im Rahmen der anschließenden Unterdrückung, Verfolgung und Ermordung der polnischen und jüdischen Bevölkerung wurde mit dem Warschauer Ghetto das mit Abstand größte jüdische Ghetto unter deutscher Besatzung errichtet, das als Sammellager für mehrere hunderttausend Menschen aus Stadt, Umland und selbst dem besetzten Ausland diente und zugleich Ausgangspunkt für die Deportation in Arbeits- und Vernichtungslager war.

Infolge des Aufstandes im Warschauer Ghetto ab dem 18. April 1943 und dessen Niederschlagung Anfang Mai 1943 wurde das Ghettogebiet systematisch zerstört und seine letzten Bewohner verschleppt und ermordet. Im Sommer 1944 folgte der zwei Monate dauernde Warschauer Aufstand gegen die deutsche Besatzung, in dessen Folge fast zweihunderttausend Polen ums Leben kamen und nach dessen Niederschlagung auch das restliche Stadtgebiet Warschaus von deutschen Einheiten weitgehend und planmäßig zerstört wurde.

In der Nachkriegszeit wurden zahlreiche historische Gebäude und Teile der Innenstadt, darunter das Warschauer Königsschloss und die Altstadt, wiederaufgebaut - ein Prozess, der bis heute andauert.

), in dem die behördliche Überlieferung des russländischen Gouvernement Warschau liegt. Die maschinenschriftliche Vereinssatzung enthält vier Seiten; nachträgliche, handschriftliche blattweise Paginierung des Archivs (22–23), handschriftliche intralineare und marginale Kommentare (alle verblasst und kaum leserlich), handschriftliche Unterstreichungen, gestempelter Beglaubigungsvermerk und Stempel mit handschriftlichen Eintragungen des Notars auf auf der vierten Seite. Die Gouvernementverwaltung unterhielt ein Amt für Vereine und Verbände, welches das vorliegende Dokument als Teil eines regulären Verwaltungsvorgangs bearbeitete. Somit liegt aus Włocławek eine amtliche Genehmigung einer jüdischen Sportvereinsgründung aus dem September 1913 vor und belegt deren grundsätzliche Legalität und Genehmigungsfähigkeit auch im Russischen Reich.
Nichtsdestotrotz dokumentiert die vorliegende Quelle eine erfolgreiche Initiative, die eher als Ausnahme, denn als Regel gelten muss. Trotz ähnlicher Entwicklungen auch an anderen Orten war die Gründung von Vereinen für die russländischen Judenheiten erheblich erschwert und im Hinblick auf Turn- und Sportvereine geradezu unmöglich. Die zarische Obrigkeit stand zivilgesellschaftlicher Vergemeinschaftung lange Zeit skeptisch gegenüber, und erst das Oktobermanifest von 1905 sicherte den Untertan:innen die Versammlungs- und Vereinsfreiheit zu, was für einen Aufschwung des Partei- und Vereinswesen sorgte. Von dieser Liberalisierung ausgeschlossen blieben jedoch die jüdischen Bewohner:innen des Reiches, die größtenteils im in Personalunion verbundenen 
Königreich Polen
eng. Kingdom of Poland, pol. Królestwo Polskie, lat. Regnum Poloniae

Die Vorgängerterritorien des Königreichs Polen konstituierten sich bereits im 9. bzw. 10. Jahrhundert unter der Dynastie der Piasten. Im 10. und 11. Jahrhundert wurde das Königreich christianisiert. Im 11. Jahrhundert verstetigte sich die Monarchie, wobei das Reich im 12. Jahrhundert in mehrere Fürstentümer zerfiel, und seit 1227 hatte das Seniorat nur eine formelle Bedeutung. 1320 vereinigten sich die Fürstentümer wieder zu einem Königreich Polen. Dieses Königreich ging ab 1386 eine Personalunion mit Litauen ein um dann 1569 zur Realunion mit Litauen zu fusionieren.

Im 10. Jahrhundert wird Polen Civitas Schinesghe (etwa "Gnesner Land") genannt. Bis 1025, tlw. im 11-13. Jahrhundert, bezeichnen die Urkunden das Land als Ducatus Poloniae ("Herzogtum Polen"). 1386–1795 wird als Königreich Polen einen Teil der Doppelmonarchie Polen-Litauen bezeichnet.

 und dem sog. „Ansiedlungsrayon“ lebten und von der ab 1882 erlassenen antisemitischen Sondergesetzgebung (sog. „Maigesetze“) betroffen waren. In Warschau beispielsweise musste sich die zuvor bei der Gesellschaft der Händler mosaischen Glaubens angesiedelte Sportgruppe im Gefolge der Revolution von 1905 auflösen.1 Unter den Vereinigungen standen gerade die auf das körperliche Training ausgerichteten Turn- und Sportvereine im Verdacht, eine paramilitärische Ausbildung zu ermöglichen und damit potentiell staatsgefährdende Aktivitäten zu fördern. Vermeintlich harmlose Zusammenschlüsse wie Kultur- und Gesangsvereine hatten dagegen bessere Aussichten auf Zulassung durch die Behörden und entwickelten sich mancherorts zum Nukleus jüdischer Sportvereine. So beantragte beispielsweise der Vorsitzende des jüdischen musisch-literarischen Vereins „Lira“ aus 
Częstochowa
deu. Tschenstochau

Częstochowa ist eine Großstadt in der polnischen Woiwodschaft Schlesien. Sie liegt im Süden des Landes und wird von knapp 217.000 Einwohner:innen bewohnt. Sie ist neben Kattowitz die zweitgrößte Stadt der Woiwodschaft. Częstochowa liegt an der Warthe und ist Sitz des Klosters Jasna Góra (Heller Berg).

 im Jahr 1913 die Genehmigung eines Turnvereins beim Piotrkower Gouverneur, der zuvor Vereinsgründungen in 
Łódź
deu. Lodz, deu. Litzmannstadt, deu. Lodsch, yid. Lodž, yid. לאָדזש, pol. Łodzia, deu. Lodsch

Die kreisfreie Stadt Łódź (Bevölkerung 2024: 645.693) liegt in der gleichnamigen Woiwodschaft im Zentrum Polens. Die bis in die 1820er Jahre unbedeutende Kleinstadt erfuhr einen enormen Aufschwung nach dem Ausbau zum führenden Industriezentrum im autonomen Königreich Polen und wurde zu einem der wichtigsten Industriezentren im gesamten Zarenreich. Wegen der dominierenden Textilindustrie, erhielt die Stadt den Beinamen "Manchester Polens". Allerdings hielt der Wohnungsbau und der Ausbau der Infrastruktur dem Ausbau der Industrie nicht Schritt, sodass in der Stadt neben prunkvollen Palästen breite Teile der Stadtbevölkerung in prekären Verhältnissen, oft ohne Kanalisation und ohne Zugang zu Bildung, lebten.

Nach Ende des Ersten Weltkriegs gehörte Łódź zum wiederhergestellten polnischen Staat. Neben dem Wiederaufbau der kriegszerstörten Industrie wurde auch verstärkt in die Verbesserung der Lebensbedingungen der Stadtbevölkerung investiert. Nach dem Deutschen Überfall auf Polen im September 1939 wurde die Stadt ins Deutsche Reich eingegliedert und ihr offizieller Name zunächst in Lodsch, dann in Litzmannstadt geändert. 1940-1944 existierte in der Stadt eins der größten Ghettos im Reichsgebiet, in dem neben der beinahe gesamten örtlichen jüdischen Bevölkerung (mit ca. 220.000 etwa ein Drittel der Stadteinwohnerschaft) auch jüdische Bevölkerungsteile aus anderen Gebieten Polens und des Auslands sowie Sinti und Roma auf kleinstem Raum interniert waren. Nur wenige Menschen haben das Ghetto bzw. den Ort der anschließenden Verschleppung überlebt.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 stellte Łódź eine intakte Stadt dar. Als die zu diesem Zeitpunkt größte Stadt Polens und wegen ihrer Nähe zur formellen, aber fast komplett zerstörten Hauptstadt Warschau, fungierte sie für drei Jahre als Regierungssitz.
Die Krise der Textilindustrie begann in den 1980er Jahren, um kurz nach Beginn der politischen Transformation Anfang der 1990er Jahre zusammenzubrechen. Die Stadt stürzte in eine tiefe Krise, in deren Folge ihre Bevölkerung zwischen 1989 und 2022 um 200.000 Einwohner sank. Vom zweiten Platz im Ranking der größten Städte des Landes ist Łódź an die vierte Stelle nach Krakau und Breslau zurückgefallen. Die Investitionen in die Sanierung, den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und den Kultursektor trugen im 21. Jahrhundert zu einem deutlich besseren Image der Stadt bei, die heute als einer der wichtigsten Standorte für Bildung, Kultur, die Designbranche und Filmindustrie in Polen gilt.

Tomaszów Mazowiecki
yid. Temešov, yid. טאָמעשעוו, deu. Tomaschow an der Piliza, rus. Kuznice Tomašovske, rus. Кузнице Томашовске, pol. Kuźnice Tomaszowskie, rus. Tomašuv-Mazoweckij, rus. Tомашув-Mазовецкий, rus. Tomašuv-Mazowecki, rus. Tomašov-Mazoweckij, pol. Tomaszów Piotrkowski, pol. Tomaszów Rawski

Tomaszów Mazowiecki (Bevölkerung 2022: 58.089) ist eine Industriestadt in der zentralpolnischen Woiwodschaft Łódź. Sie liegt im Grenzgebiet zweier historischer Landschaften: Während der Großteil der Stadt in Masowien liegt, gehören seine östlichen Stadtteile rechts des Flusses Pilica zu Kleinpolen. Die heutige Stadt geht auf ein Hammerwerk zurück, an dem 1788 die Siedlung Kuźnice Tomaszowskie entstand. 1830 erhielt der Ort Stadtrechte und den heutigen Namen. Neben der Eisengewinnung und -verarbeitung etablierte sich Tomaszów Mazowiecki auch als bedeutender Standort der Textilindustrie, für deren Entwicklung Siedler unter anderem aus Görlitz angeworben worden waren.

 und 
Zgierz
deu. Görnau, rus. Zgež, rus. Згеж, yid. Zgerž, yid. זגערזש

Zgierz (Bevölkerung 2022: 54.012) ist eine Stadt in der Woiwodschaft Łódź und liegt unmittelbar nördlich von dessen Hauptstadt. Sie gehört zu den ältesten Städten der Woiwodschaft, blühte allerdings erst im 19. Jahrhundert auf, als sich infolge der Industriellen Revolution in Łódź und Umgebung die Textilbranche niederließ. 1940 wurde Zgierz in den Warthegau eingegliedert und in Görnau umbenannt. Nach der Befreiung der Stadt 1945 wurde wieder ihr alter polnischer Name verwendet.

 gebilligt hatte – allerdings ohne Erfolg. Die wenigen in den Archiven überlieferten Vereinsgründungen bestätigen somit die Annahme einer ausgesprochen restriktiven Genehmigungspraxis und unterstreichen zugleich die Existenz von Ausnahmen. Ebenso wie die missglückten Initiative zeigen sie, dass Sport für die jüdische Bevölkerung des Russischen Reiches bereits vor dem Ersten Weltkrieg selbstverständlich und ein Mittel der Vergemeinschaftung war, wenngleich die rechtlichen Hemmnisse einen regelrechten Aufschwung erheblich verzögerten.
Die Satzung umreißt in groben Zügen den Verein, seine angestrebte Mitgliederschaft und seine Aktivitäten. In Bezug auf seine soziale Struktur gibt es Auffälligkeiten, die die „Jüdische Turngesellschaft von Włoclawek“ als bürgerliches Projekt erscheinen lassen. Die drei – männlichen – Gründungsmitglieder waren Kaufleute und Unternehmer. Der vergleichsweise hohe jährliche Mitgliedsbeitrag sowie die zusätzlich fällige Eintrittsgebühr dürften der sozialen Selektion gedient haben, zudem war die Mitgliedschaft in zwei unterschiedliche, aber gleichberechtigte Klassen geteilt. Regulären Mitglieder standen sog. Ehrenmitglieder, mutmaßlich Inaktive, gegenüber, die mit einer um 50 % höheren Gebühr als Förderer wirkten. Das ausbedingte Recht auf den Kauf und Verkauf von Immobilien lässt auf den beabsichtigten Unterhalt eigener Vereinsräumlichkeiten und Sportplätze schließen – und damit auf  eine entsprechende Solvenz, die im vom Mangel an Räumen und Material geprägten jüdischen Sportleben des östlichen Europas nicht selbstverständlich war. Der Verein bestimmte, dass keine „Militärangehörige niederer Dienstgrade“ oder „Zöglinge von Bildungseinrichtungen“ (S. 22 r) beitreten durften, was als Signal an die Gouvernementbehörden interpretiert werden kann, das staatliche Zugriffsmonopol auf die wehrfähige Jugend nicht in Frage stellen oder in Konkurrenz dazu treten zu wollen. Diese Klausel schloss aber gleichzeitig mit Schülerinnen und Schülern sowie Studierende just jene soziale Gruppe explizit aus, die andernorts zu den treibenden Kräften der entstehenden Turn- und Sportbewegung gehörte. Immerhin war der Verein von Anfang an paritätisch ausgelegt und stand „Personen beider Geschlechter“ (S. 22 v) offen.
Ebenso selbstverständlich sah das Programm des Vereins sah neben turnerischen Disziplinen auch Fußball und „weitere Spiele, die die physischen Fertigkeiten entwickeln“ (S. 22 r) vor, was seine Offenheit für Mannschaftssportarten sowie die weite Verbreitung des Fußballs belegt. Zudem unterhielt die Jüdische Turngesellschaft ein Orchester und einen Chor sowie eine Bibliothek und führte für die Mitglieder Vortragsveranstaltungen durch. Damit bot sie eine Gemeinschaft, die über die gemeinsame körperliche Praxis hinaus auf ästhetische und charakterliche Bildung zielte.

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