Aufarbeitung der NS-Verbrechen im Polen der Nachkriegszeit
Die Volksrepublik Polen war ein von 1944 bis 1989 existierender sozialistischer Staat in der sowjetischen Einflusssphäre. Seine Grenzen entsprechen denen des heutigen Polens. Sozialistische Einheitspartei des Ein-Parteien-Staates war die kommunistische Polnische Vereinigte Arbeiterpartei (Polska Zjednoczona Partia Robotnicza, PZPR).
Polen war das einzige Land, das während des Zweiten Weltkriegs teilweise gleichzeitig von zwei totalitären Regimes besetzt wurde, dem NS-Staat und der
Die Sowjetunion (SU oder UdSSR) war ein von 1922 bis 1991 bestehender Staat in Osteuropa, Zentral- und Nordasien. Sie ist aus dem sog. Sowjetrussland hervorgegangen, dem Nachfolgestaat des Russländischen Kaiserreichs. Den Kern der Union und zugleich ihren größten Teil bildete die Russische Sowjetrepublik, hinzu kamen weitere Teilrepubliken. Ihre Zahl variiert über die Zeit hinweg und steht im Zusammenhang mit der Besatzung anderer Länder (Estland, Lettland, Litauen), nur kurzzeitig bestehenden Sowjetrepubliken (Karelo-Finnland) oder mit der Teilung bzw. Zusammenlegung von Sowjetrepubliken. Zusätzlich gab es zahlreiche autonome Republiken oder sonstige Gebietseinheiten mit einem Autonomiestatus, der sich im Wesentlichen auf eine sprachliche Autonomie der Minderheiten beschränkte.
Die UdSSR bestand vor ihrer formellen Auflösung aus 15 Sowjetrepubliken mit einer Bevölkerung von ungefähr 290 Millionen Menschen. Mit ca. 22,4 Millionen km² bildete sie den damals größten Flächenstaat der Welt. Die Sowjetunion war eine sozialistische Räterepublik mit einem Einparteiensystem und einer fehlenden Gewaltenteilung.
Bis sich in Polen eine von der Sowjetunion gestützte staatssozialistische Herrschaftsordnung etablierte, verging eine gewisse Übergangszeit. Zwischen dem Lubliner Manifest
Erste Kommissionen, Rechtsgrundlagen und der öffentliche Kommunikationsraum
Kurz darauf wurde als Folgeinstanz beim Präsidium des Landesnationalrates
Die Kommission erfüllte über die Aufarbeitungsarbeit hinaus eine wichtige gesellschaftliche Funktion: Sie war die Hauptanlaufstelle für die Sammlung und Auswertung von relevanten Dokumenten und Zeugnissen, aber auch Umfragen in Bezug auf die NS-Besatzung. Ihre Existenz galt außerdem als ein klares Signal an die polnische Bevölkerung, welche die Bestrafung der NS-Täter forderte und emotional ersehnte. Die Kommission eröffnete und bewahrte somit einen Kommunikationsraum für die durch die Verbrechen des Zweiten Weltkriegs traumatisierte polnische Gesellschaft.2
Prozesse nach rechtsstaatlichen Prinzipien
Warschau ist die Hauptstadt Polens und zugleich die größte Stadt des Landes (Bevölkerungszahl 2024: 1.863.845). Sie liegt in der Woiwodschaft Masowien an Polens längstem Fluss, der Weichsel. Warschau wurde erstmals Ende des 16. Jahrhunderts Hauptstadt der polnisch-litauischen Adelsrepublik und löste damit Krakau ab, das zuvor polnische Hauptstadt gewesen war. Im Rahmen der Teilungen Polen-Litauens wurde Warschau mehrfach besetzt und schließlich für elf Jahre Teil der preußischen Provinz Südpreußen. Von 1807 bis 1815 war die Stadt Hauptstadt des Herzogtums Warschau, einem kurzlebigen napoleonischen Satellitenstaat; im Anschluss des Königreichs Polen unter russischer Oberherrschaft (dem sog. Kongresspolen). Erst mit Gründung der Zweiten Polnischen Republik nach Ende des Ersten Weltkriegs war Warschau wieder Hauptstadt eines unabhängigen polnischen Staates.
Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde Warschau erst nach intensiven Kämpfen und einer mehrwöchigen Belagerung von der Wehrmacht erobert und besetzt. Schon dabei fand eine fünfstellige Zahl an Einwohnern den Tod und wurden Teile der nicht zuletzt für seine zahlreichen barocken Paläste und Parkanlagen bekannten Stadt bereits schwer beschädigt. Im Rahmen der anschließenden Unterdrückung, Verfolgung und Ermordung der polnischen und jüdischen Bevölkerung wurde mit dem Warschauer Ghetto das mit Abstand größte jüdische Ghetto unter deutscher Besatzung errichtet, das als Sammellager für mehrere hunderttausend Menschen aus Stadt, Umland und selbst dem besetzten Ausland diente und zugleich Ausgangspunkt für die Deportation in Arbeits- und Vernichtungslager war.
Infolge des Aufstandes im Warschauer Ghetto ab dem 18. April 1943 und dessen Niederschlagung Anfang Mai 1943 wurde das Ghettogebiet systematisch zerstört und seine letzten Bewohner verschleppt und ermordet. Im Sommer 1944 folgte der zwei Monate dauernde Warschauer Aufstand gegen die deutsche Besatzung, in dessen Folge fast zweihunderttausend Polen ums Leben kamen und nach dessen Niederschlagung auch das restliche Stadtgebiet Warschaus von deutschen Einheiten weitgehend und planmäßig zerstört wurde.
In der Nachkriegszeit wurden zahlreiche historische Gebäude und Teile der Innenstadt, darunter das Warschauer Königsschloss und die Altstadt, wiederaufgebaut - ein Prozess, der bis heute andauert.
Hinrichtungen als öffentliches Ereignis
Der Reichsgau Wartheland, auch bekannt als Warthegau, war ein nationalsozialistischer Verwaltungsbezirk im besetzten Polen. Er wurde am 16. Oktober 1939 als Reichsgau Posen geschaffen, und am 29. Januar 1940 umbenannt. Der Reichsgau war in größeren Teilen deckungsgleich mit der historischen Landschaft Großpolen und hatte eine Bevölkerung von 4,5 Millionen Menschen. Hauptstadt war das heutige Poznań (dt. Posen). Am 23. Januar 1945 wurde er vollständig von der Roten Armee erobert.
Die fast sechsjährige Besatzungszeit war geprägt durch die brutale Verfolgung und Ermordung der polnischen und jüdischen Bevölkerung einerseits und der gezielten Neuansiedlung deutschsprachiger Bevölkerungsteile andererseits.
Bild: „Karte der Verwaltungseinteilung der deutschen Ostgebiete und des Generalgouvernements der besetzten polnischen Gebiete nach dem Stand vom März 1940“, Herder-Institut für historische Ostmitteleuropaforschung – Institut der Leibniz-Gemeinschaft, Kartensammlung, Inv.-Nr. K 32 II L 43. bearbeitet von Copernico (2022). CC0 1.0.
Da die öffentlichen Hinrichtungen stellenweise auszuufern drohten, endeten sie mit der Erhängung von Arthur Greiser. Der Strafvollstreckung an Amon Göth (13. September 1946) oder der Exekution von Rudolf Höß (16. April 1947) wohnten daher weniger Personen bei. Insgesamt lässt sich, wie der Historiker Marcin Zaremba zusammenfasst, die gesellschaftspolitische Stimmung der Nachkriegszeit als eine Mischung aus gesellschaftlichem Rachebedürfnis, emotionaler Abstumpfung und nicht zuletzt auch Aberglauben beschreiben. Ein Zustand, der leicht zu instrumentalisieren war, um von der Etablierung eines neuen diktatorischen Regimes und seinen Gewaltakten abzulenken.
Einen großen Anteil an der juristischen Redlichkeit der Verfahren während der Nachkriegszeit hatten als Schlüsselfiguren Juristen und Experten, deren berufliche Ausbildung und Sozialisierung noch in der Zwischenkriegszeit lag. Bevor neu ausgebildete Kader ihre Positionen beziehen konnten und die Stalinisierung an Boden gewann, sorgten sie für die Einhaltung der rechtlichen Standards.
Dies und viele andere Fakten aus der polnischen Strafverfolgung der NS-Verbrechen der direkten Nachkriegszeit blieben jedoch einer breiteren Öffentlichkeit, vor allem in Westeuropa, für lange Zeit unbekannt. Der Kalte Krieg und der „westliche“ Verdacht, dass die Justiz für politische Zwecke instrumentalisiert werde, verschlossen den Blick dafür. Die Folge war eine Pauschalisierung, die der Komplexität der historischen Zusammenhänge nicht gerecht wurde.