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Diplomatic Report on the Annulment of the Secret Protocol on Galicia
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Quellenangabe:
Ministerium des kaiserlichen und königlichen Hauses und des Äußern: Annulierung des Geheimprotokolls über Galizien. Diesbezügliche Angriffe gegen den Hetman, Eventualität eines nachträglichen Protestes der ukrainischen Regierung gegen unser Vorgehen. (06.08.1918). Österreichisches Staatsarchiv, AT-OeStA/HHStA, HHStA, P.A. I/523. Cited from: Copernico. History and Cultural Heritage in Eastern Europe. URL: https://www.copernico.eu/en/link/68832a75150eb7.84790986 (2026-08-19)
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The report on a conversation with Het'man Skoropods'kyj reveals his attitude toward the secret protocol of the Treaty of Brest-Litovsk, which had become public knowledge, as well as the political consequences of its disclosure.
Transcriptions
Transcription (German)
Annulierung des Geheimprotokolls über Galizien. Diesbezügliche Angriffe gegen den Hetman, Eventualität eines nachträglichen Protestes der ukrainischen Regierung gegen unser Vorgehen
INDIZIERT
9. AUG. 1918
9. AUG. 1918
K. u. k. Ministerium des kaiserl. und königl. Hauses und des Äußern.
Z. 191_
Gegenstand: Annullierung des Geheimprotokolls über Galizien. Diesbezügliche Angriffe gegen den Hetman, Eventualität eines nachträglichen Protestes der ukrainischen Regierung gegen unser Vorgehen.
Telegramm aus Kiew Nr. 754 vom 3.VIII.1918.
Telegramm aus Kiew Nr. 754 vom 3.VIII.1918.
Verfasser: Matscheko.
Adresse:
Graf Forgách
Kiew.
Wien, den 6. August 1918.
Graf Forgách
Kiew.
Wien, den 6. August 1918.
Telegramm in Ziffern.
Geheim.
Bezug auf Euer - Telegramm Nr. 754 vom 3.d.
Ich bin mit Euer – Ausführungen gegenüber dem Hetman durchaus einverstanden.
In Ihren weiteren Unterredungen [mit dem Hetman] können Euer – noch folgende Momente hervorheben:
In Ihren weiteren Unterredungen [mit dem Hetman] können Euer – noch folgende Momente hervorheben:
Wir bedauern ebenso wie er, dass das Geheimnis nicht besser gewahrt wurde, der Hetman kann aber versichert sein, dass die Nachricht über die Ungiltigkeitserklärung nicht hier in Wien
transpiriert ist. Die Indiskretion dürfte vielmehr in Kiew begangen worden sein u.z. […] dürften ihr jene mit der früheren Regierung sympathisierenden Elemente nicht ferne stehen, die auch unter dem jetzigen Régime im Amt geblieben sind und die eine rege Verbindung mit Galizien unterhalten. Da sich der ukrainische Verwaltungsapparat erst in den Anfangsstadien seiner Rekonsolidierung befindet, musste übrigens mit derartigen Vorkommnissen von Anfang an gerechnet werden.
An unserem Standpunkt, dass die Angelegenheit in aller Form und endgiltig erledigt sei, kann selbstverständlich das Bekanntwerden der Ungiltigkeitserklärung, an dem wir unschuldig
sind, nichts ändern. Deshalb können wir auch einen nachträglichen Protest auf keinen Fall
entgegennehmen.
Von diesem übrigens ziemlich wirkungslosen Versuch, einen Ausweg aus den Schwierigkeiten zu finden, denen sich gegenüber sieht und für die wir Verständnis haben, müsste also unter allen Umständen abgesehen werden.
entgegennehmen.
Von diesem übrigens ziemlich wirkungslosen Versuch, einen Ausweg aus den Schwierigkeiten zu finden, denen sich gegenüber sieht und für die wir Verständnis haben, müsste also unter allen Umständen abgesehen werden.
Um den Angriffen Wirksam [sic!] zu begegnen, sollte der Hetman vielmehr die ganz unrichtige Auffassung, die sich in der Bezeichnung: [Verzicht auf die] „grösste nationale Errungenschaft"
manifestiert, in der seinem Einfluss zugänglichen Presse durch eine nüchterne und den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Sachlage widerlegen und richtigstellen lassen. Es müsste auseinandergesetzt werden, welch vollendeter Widersinn darin liegen würde, dass einem Staat, dessen Fundamente die Monarchie und Deutschland gelegt haben, und dessen innerer Aufbau sich unter dem Schutz und dem massgebenden Einfluss der
beiden Zentralmächte vollzieht, die Befugnis eingeräumt sein sollte, sich in die inneren Fragen Oesterreichs einzumengen. Es müsste darauf hingewiesen werden, dass eine solche Befugnis ein Unicum bedeuten würde, wie es in dem Verhältnis europäischer Mächte untereinander
nirgends sonst zu finden ist, und dass es eine Selbstverständlichkeit ist, dass eine Grossmacht
wie Oesterreich-Ungarn sich des zweifellos gegebenen Rechtstitels bedient, um ein ihr unter
exzeptionellen Verhältnissen abgerungenes Zugeständnis aus der Welt zu schaffen, das eine
Schmälerung ihrer Souveränität, eine capitis deminutio, bedeutet. [Dass der Hetman] den selbstverständlichen Konsequenzen der klaren Rechtslage und der tatsächlichen Verhältnisse Rechnung getragen hat, kann keineswegs als ein Verrat an der nationalen Sache qualifiziert werden. [Er hat im Gegenteil nur im nationalen Interesse gehandelt, indem er dabei mitgewirkt hat, eine Frage freundschaftlich zu regeln, die andernfalls das für das staatliche Gedeihen der Ukraine unerlässliche gute Verhältnis zu Oesterreich-Ungarn ernstlich getrübt und gefährdet hätte.]
manifestiert, in der seinem Einfluss zugänglichen Presse durch eine nüchterne und den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Sachlage widerlegen und richtigstellen lassen. Es müsste auseinandergesetzt werden, welch vollendeter Widersinn darin liegen würde, dass einem Staat, dessen Fundamente die Monarchie und Deutschland gelegt haben, und dessen innerer Aufbau sich unter dem Schutz und dem massgebenden Einfluss der
beiden Zentralmächte vollzieht, die Befugnis eingeräumt sein sollte, sich in die inneren Fragen Oesterreichs einzumengen. Es müsste darauf hingewiesen werden, dass eine solche Befugnis ein Unicum bedeuten würde, wie es in dem Verhältnis europäischer Mächte untereinander
nirgends sonst zu finden ist, und dass es eine Selbstverständlichkeit ist, dass eine Grossmacht
wie Oesterreich-Ungarn sich des zweifellos gegebenen Rechtstitels bedient, um ein ihr unter
exzeptionellen Verhältnissen abgerungenes Zugeständnis aus der Welt zu schaffen, das eine
Schmälerung ihrer Souveränität, eine capitis deminutio, bedeutet. [Dass der Hetman] den selbstverständlichen Konsequenzen der klaren Rechtslage und der tatsächlichen Verhältnisse Rechnung getragen hat, kann keineswegs als ein Verrat an der nationalen Sache qualifiziert werden. [Er hat im Gegenteil nur im nationalen Interesse gehandelt, indem er dabei mitgewirkt hat, eine Frage freundschaftlich zu regeln, die andernfalls das für das staatliche Gedeihen der Ukraine unerlässliche gute Verhältnis zu Oesterreich-Ungarn ernstlich getrübt und gefährdet hätte.]
x einfachen
ganz abgesehen von der
Konstatierung der x Tatsa-
che, dass uns die Nichter-
füllung des Getreideabkom-
mens durch die Ukraine un-
bestreitbar das Recht zur
Ungiltigkeitserklärung des
Vertrages gegeben ha
hat,n,
überhaupt
Konstatierung der x Tatsa-
che, dass uns die Nichter-
füllung des Getreideabkom-
mens durch die Ukraine un-
bestreitbar das Recht zur
Ungiltigkeitserklärung des
Vertrages gegeben ha
hat,n,
überhaupt
Andrerseits darf für das Vorgehen der Monarchie in dieser Frage kein anderes Motiv als das eben dargelegte gesucht und darin namentlich nicht das Symptom einer feindseligen Gesinnung gegen die ukrainische Nation oder den ukrainischen Staat erblickt werden[.] Die Auffassung, dass durch den Wechsel in der Leitung der auswärtigen Politik der Monarchie der Kurs zu einem antiukrainischen geworden wäre, wird ja übrigens durch unsere unverändert fortdauernde Mitarbeit an der inneren Konsolidierung der Ukraine zur Genüge wiederlegt.
Natürlich hätten alle diese Darlegungen in der Presse nur in nichtamtlicher Form zu erscheinen, da ja die Regierung nach wie vor zur Geheimhaltung verpflichtet ist. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit bietet aber, wenn sie auch in einem gewissen Grade hinderlich ist, dem Het-
man und der Regierung doch auch die Möglichkeit, einer unbequemen offiziellen Stellungnahme auszuweichen.
[…]
man und der Regierung doch auch die Möglichkeit, einer unbequemen offiziellen Stellungnahme auszuweichen.
[…]
Ein weiteres Mittel, um auf die aufgeregten nationalistischen Kreise beruhigend einzuwirken,
bestünde darin, dass der Hetman und die Regierung den national-ukrainischen Gedanken in ihrer inneren Politik und in der Verwaltung stärker betonen. Wir kennen die Schwierigkeiten, die in dieser Hinsicht bestehen, dessenungeachtet müssen wir an [unserer] von Euer – wiederholt
zum Ausdruck gebrachten Auffassung festhalten, dass die Pflege jenes Gedankens zur Sicherung der staatlichen Existenz der Ukraine unumgänglich notwendig ist.
bestünde darin, dass der Hetman und die Regierung den national-ukrainischen Gedanken in ihrer inneren Politik und in der Verwaltung stärker betonen. Wir kennen die Schwierigkeiten, die in dieser Hinsicht bestehen, dessenungeachtet müssen wir an [unserer] von Euer – wiederholt
zum Ausdruck gebrachten Auffassung festhalten, dass die Pflege jenes Gedankens zur Sicherung der staatlichen Existenz der Ukraine unumgänglich notwendig ist.
Trotz unserer Ratschläge sind in dieser Richtung Fehler geschehen, [die in den national gesinnten Kreisen viel böses Blut gemacht haben,] wie die Bestellung des Erzbischofs Antonius zum Metropoliten von Kiew, die Verwendung von vorwiegend grossrussisch orientierten Elementen in der Verwaltung und der zu ausgedehnte Gebrauch der russischen statt der ukrainischen Sprache. Eine Remedur dieser Fehler, die die ukrainisch-nationale Gesinnung des Hetmans und seiner Regierung vor aller Welt und in unzweifelhafter Weise bezeugt, würde beruhigend wirken und zur Festigung seines Régimes wesentlich beitragen.
Burián.
Translations
Metadata
- Main title
- Annulierung des Geheimprotokolls über Galizien. Diesbezügliche Angriffe gegen den Hetman, Eventualität eines nachträglichen Protestes der ukrainischen Regierung gegen unser Vorgehen
- Dating
- 06.08.1918
- Languages
- German
- Source type
- Report
- Inventory institution
- Österreichisches Staatsarchiv
- Signature
- AT-OeStA/HHStA, HHStA, P.A. I/523
- Rechteinformation (historische Quelle)
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