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Report on the Secret Additional Protocol to the Treaty of Brest-Litovsk
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Quellenangabe:
Ministerium des kaiserlichen und königlichen Hauses und des Äußern: [Telegramm an Prinz Hohenlohe und Graf Czernin]. (09.03.1918). Österreichisches Staatsarchiv, AT-OeStA/HHStA, HHStA, P.A. I/523. Cited from: Copernico. History and Cultural Heritage in Eastern Europe. URL: https://www.copernico.eu/en/link/6882443105b1f4.56726428 (2026-09-06)
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The report refers to the secret protocol on Eastern Galicia regarding grain deliveries agreed with the Ukrainian People's Republic.
Transcriptions
Transcription (German)
[Telegramm an Prinz Hohenlohe und Graf Czernin]
K. u. k. Ministerium des kaiserl. und königl. Hauses und des Äußern.
Z. 191 8
Referat:
[…]
Verfasser: von Wiesner
Z. 191 8
Referat:
[…]
Verfasser: von Wiesner
Adresse:
- Prinz Hohenlohe, Berlin
- Graf Czernin, Bukarest,
Wien, am 9. März 1918.
<Streng geheim.
Wie Euer ./. bekannt, habe ich aus Anlass des ukrainischen Friedensschlusses mit den Delegierten der ukrainischen Republik eine geheime Deklaration, betreffend
den beiderseitigen Minoritätenschutz [ausgetauscht, welche] und die auf österreichischer Seite bestehende Absicht, bis 20. Juli 1918 ein Kronland aus Ostgalizien und der Bukowina zu errichten, ausgetauscht [schriftlich festlegt].
Diese Deklaration bildet einen integrierenen Bestandteil des Friedensvertrages [mit der Ukraine] und wird hinfällig, wenn die Ukraine die von ihr im Friedensvertrag übernommenen Verpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere auch, wenn sie die in einem besonderen Geheimprotokoll eingegangene Verbindlichkeit, bis 31. Juli an die Mittelmächte eine Million
Tonnen Getreide zu liefern, nicht einhalten sollte. Da die ukrainischen Delegierten, wie mir mitgeteilt wurde, die Verpflichtung zum Stillschweigen über diese Abmachung nicht eingehalten haben, sah ich mich veranlasst, von der ukrainischen Delegation anlässlich
ihrer letzten Anwesenheit in Wien eine sichere Verwahrung des in ihren Händen befindlichen Exemplars der fraglichen Deklaration zu verlangen [erwirken]. In der Folge habe ich den Gesandten von Wiesner beauftragt, bei seiner letzten Anwesenheit in Brest-Litowsk von der ukrainischen Delegation zu verlangen, dass sie diese xxx Urkunde dem deutschen Auswärtigen Amte zur Verwahrung übergebe, womit sich Herr von Kühlmann mir gegenüber einverstanden erklärt hatte. Diesem Wunsche haben sich die ukrainischen Delegierten nach längeren Verhandlungen gefügt, bei denen auch im Auftrage Herrn von Kühlmanns auch Gesandter von Rosenberg beteiligt war. Anlässlich der Uebergabe dieser Urkunde an
Herrn von Rosenberg wurde folgendes, von diesem, vom Gesandten von Wiesner
und von den drei ukrainischen Delegierten unterfertigtes Protokoll aufgenommen:
"In Ausführung des Punktes 1 des am 18. Februar 1918 in Wien aufgenommenen
Protokolles, wonach die Ukrainische Volksrepublik sich zu einer sicheren
Verwahrung der in den Händen ihrer Delegation in Brest-Litowsk befindlichen
Deklaration de dato Brest-Litowsk, 9. Februar 1918, verpflichtet, welche Deklaration gewisse, in Oesterreich in Aussicht genommenen Massnahmen zum Schutze der ukrainischen Bevölkerung in Oesterreich betrifft, wird folgendes vereinbart:
Die ukrainische Delegation übergibt und der kaiserlich deutsche Gesandte und bevollmächtigte Minister [Dr.] von Rosenberg übernimmt die fragliche Urkunde
in die Verwahrung des kaiserlich deutschen Auswärtigen Amtes nach Massgabe
der folgenden Bestimmungen:
Wie Euer ./. bekannt, habe ich aus Anlass des ukrainischen Friedensschlusses mit den Delegierten der ukrainischen Republik eine geheime Deklaration, betreffend
den beiderseitigen Minoritätenschutz [ausgetauscht, welche] und die auf österreichischer Seite bestehende Absicht, bis 20. Juli 1918 ein Kronland aus Ostgalizien und der Bukowina zu errichten, ausgetauscht [schriftlich festlegt].
Diese Deklaration bildet einen integrierenen Bestandteil des Friedensvertrages [mit der Ukraine] und wird hinfällig, wenn die Ukraine die von ihr im Friedensvertrag übernommenen Verpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere auch, wenn sie die in einem besonderen Geheimprotokoll eingegangene Verbindlichkeit, bis 31. Juli an die Mittelmächte eine Million
Tonnen Getreide zu liefern, nicht einhalten sollte. Da die ukrainischen Delegierten, wie mir mitgeteilt wurde, die Verpflichtung zum Stillschweigen über diese Abmachung nicht eingehalten haben, sah ich mich veranlasst, von der ukrainischen Delegation anlässlich
ihrer letzten Anwesenheit in Wien eine sichere Verwahrung des in ihren Händen befindlichen Exemplars der fraglichen Deklaration zu verlangen [erwirken]. In der Folge habe ich den Gesandten von Wiesner beauftragt, bei seiner letzten Anwesenheit in Brest-Litowsk von der ukrainischen Delegation zu verlangen, dass sie diese xxx Urkunde dem deutschen Auswärtigen Amte zur Verwahrung übergebe, womit sich Herr von Kühlmann mir gegenüber einverstanden erklärt hatte. Diesem Wunsche haben sich die ukrainischen Delegierten nach längeren Verhandlungen gefügt, bei denen auch im Auftrage Herrn von Kühlmanns auch Gesandter von Rosenberg beteiligt war. Anlässlich der Uebergabe dieser Urkunde an
Herrn von Rosenberg wurde folgendes, von diesem, vom Gesandten von Wiesner
und von den drei ukrainischen Delegierten unterfertigtes Protokoll aufgenommen:
"In Ausführung des Punktes 1 des am 18. Februar 1918 in Wien aufgenommenen
Protokolles, wonach die Ukrainische Volksrepublik sich zu einer sicheren
Verwahrung der in den Händen ihrer Delegation in Brest-Litowsk befindlichen
Deklaration de dato Brest-Litowsk, 9. Februar 1918, verpflichtet, welche Deklaration gewisse, in Oesterreich in Aussicht genommenen Massnahmen zum Schutze der ukrainischen Bevölkerung in Oesterreich betrifft, wird folgendes vereinbart:
Die ukrainische Delegation übergibt und der kaiserlich deutsche Gesandte und bevollmächtigte Minister [Dr.] von Rosenberg übernimmt die fragliche Urkunde
in die Verwahrung des kaiserlich deutschen Auswärtigen Amtes nach Massgabe
der folgenden Bestimmungen:
- Das kaiserlich deutsche Auswärtige Amt folgt die fragliche Deklaration dem k.und k. Ministerium des Aeussern nach vorheriger Zustimmung der Regierung der Ukrainischen Volksrepublik zur Vernichtung aus, wenn die in diese[m] Dokument erwähnten Massnahmen zum Schutze der ukrainischen Bevölkerung in Oesterreich bis zum 20. Juli 1918 durchgeführt sind.
- Falls diese Massnahmen zum Schutze der ukrainischen Bevölkerung in Oesterreich bis zum 20. Juli 1918 nicht durchgeführt sind, wird die erwähnte Urkunde der Ukrainischen Volksrepublik nach vorheriger Verständigung des k. und k. Ministeriums des Aeussern ausgefolgt werden.
Ausgefertigt in drei Exemplaren, von denen je eines, dem k. und k. Ministerium des Aeussern, dem kaiserlich deutschen Auswärtigen Amte und dem Volksministerium des Aeussern der Ukrainischen Volksrepublik übergeben wird.
Brest-Litowsk am 4. März 1918."
In dem Entwurfe zu diesem Protokoll eingangs erwähnten hatte Herr von Wiesner auch den Fall vorhergesehen, dass der ganze Friedensvertrag samt der in Rede stehenden geheimen Deklaration infolge Nichteinhaltung der Lieferungsverpflichtungen der Ukraine hinfällig würde und, dass in diesem Falle [bei Einritt dieser Eventualität] die fragliche geheime Deklaration vom Deutschen Auswärtigen Amte gleichfalls an uns auszufolgen wäre. Die ukrainischen Delegierten hatten aber aus innerpolitischen Gründen abgelehnt, diese Klausel in das Protokoll aufzunehmen, hatten diese Bedin[g]ung jedoch mündlich als selbstverständlich bezeichnet. Hiervon hat Herr von Wiesner den Gesandten von Rosenberg bei Uebernahme
der Urkunde mündlich in Kenntnis gesetzt und festgestellt, es bestehe Einvernehmen darüber, dass in diesem Falle die mehrerwähnte Deklaration nicht an die Ukraine, sondern an uns aufzufolgen sei. [Allein,] [m]it dieser lediglich mündlichen Zusicherung des deutschen Auswärtigen Amtes vermag ich mich nicht zu begnügen, da sie nur relativen Wert hat und ihre Dauer von der Existenz der [derzeit] bestehenden Regierung abhängt. Ich werde demnach trachten, bei Herrn von Kühlmann zu erreichen, dass die in Rede stehende mündliche Erklärung [Feststellung] auch schriftlich formuliert werde, bitte jedoch, dass Euer ./. gleichzeitig bei dortigem Auswärtigen Amte im gleichen Sinne einwirken. Der Berichterstättung Euer./. über das Ergebnis ihrer Schritte sehe ich entgegen. Müller
Garmin.>
[…]
der Urkunde mündlich in Kenntnis gesetzt und festgestellt, es bestehe Einvernehmen darüber, dass in diesem Falle die mehrerwähnte Deklaration nicht an die Ukraine, sondern an uns aufzufolgen sei. [Allein,] [m]it dieser lediglich mündlichen Zusicherung des deutschen Auswärtigen Amtes vermag ich mich nicht zu begnügen, da sie nur relativen Wert hat und ihre Dauer von der Existenz der [derzeit] bestehenden Regierung abhängt. Ich werde demnach trachten, bei Herrn von Kühlmann zu erreichen, dass die in Rede stehende mündliche Erklärung [Feststellung] auch schriftlich formuliert werde, bitte jedoch, dass Euer ./. gleichzeitig bei dortigem Auswärtigen Amte im gleichen Sinne einwirken. Der Berichterstättung Euer./. über das Ergebnis ihrer Schritte sehe ich entgegen. Müller
Garmin.>
[…]
Translations
Metadata
- Main title
- [Telegramm an Prinz Hohenlohe und Graf Czernin]
- Dating
- 09.03.1918
- Languages
- German
- Inventory institution
- Österreichisches Staatsarchiv
- Signature
- AT-OeStA/HHStA, HHStA, P.A. I/523
- Rechteinformation (historische Quelle)
- Rechte vorbehalten - Freier Zugang
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