Die neun Kulturreferate fördern auf Basis des § 96 des Bundesvertriebenen und Flüchtlingsgesetz (BVFG) externe Projekte zur breitenwirksamen Vermittlung und Begegnung, die der Präsentation, Pflege und Weitergabe von kulturellem, historischem und landeskundlichem Wissen dienen. Detaillierte Hinweise zum Förderprogramm finden Sie auf den Seiten der jeweiligen regionalen Ansprechpartner:innen.
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